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Arbeitslosenentschädigung

Wir sorgen für einen angemessenen Erwerbsersatz während der Suche nach einer neuen Stelle. Die von Ihnen ausgewählte Arbeitslosenkasse richtet die Entschädigung in Form von Taggeldern aus. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

INFORMATION: Neues IT-System für die Arbeitslosenversicherung

  • Die Arbeitslosenversicherung arbeitet mit einem neuen IT-System.
  • Es kann aber vorübergehend zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
  • Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung ist sichergestellt.
  • Bitte reichen Sie alle Ihre Dokumente wenn möglich über Job-Room ein. So können wir Ihren Fall schneller bearbeiten und Sie erhalten Ihre Arbeitslosenentschädigung schneller.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: SECO

Arbeitslos - was tun?

RAV-Anmeldung

Melden Sie sich nach einer Kündigung so früh wie möglich, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Die Taggelder werden frühestens ab dem Tag der Anmeldung beim RAV berechnet.


Antrag auf Arbeitslosenentschädigung

Nachdem Sie sich beim RAV angemeldet und im Job Room registriert haben, können Sie im Job Room den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ausfüllen.


Habe ich Anspruch? Wie viel bekomme ich ausbezahlt?

Sobald die Unterlagen vollständig sind, prüft die Arbeitslosenkasse Ihren Anspruch.


Monatliche Auszahlung

Reichen Sie das Formular «Angaben der versicherten Person» jeden Monat ein, damit wir den monatlichen Anspruch prüfen können. Dieses Formular wird im Job Room ab dem 22. jeden Monats freigeschaltet. 

Wenn Sie das Formular im Job Room einreichen, kann die Arbeitslosenkasse Ihre Auszahlung schneller ausführen. Wichtig: Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann keine Abrechnung erfolgen.


Abrechnung der Arbeitslosenentschädigung

Zu jeder Auszahlung erhalten Sie eine Abrechnung. Diese finden Sie im Job Room unter "Angaben der versicherten Person" => "Abrechnungsmonat" => "Dokumente"

Am Anfang jedes Jahres erhalten Sie zudem einen Lohnausweis über die Auszahlungen des letzten Jahres, den Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

Hinweise für eine schnelle Auszahlung

Erklärvideos


Formulare und Informationen


Kontakt

Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK)

Utengasse 36
4058 Basel

Für dieses Thema zuständig

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