Industrie- und Gewerbeabfälle
Hier erfahren Sie, welche Abfälle zu Industrie- und Gewerbeabfällen zählen und wie Sie diese am besten recyceln und entsorgen.
Allgemeine Vorgaben
- Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen sind Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst verantwortlich.
- Sie tragen die Kosten für die Abfallentsorgung.
- Vermeiden Sie das Erzeugen von Abfällen soweit wie möglich.
- Sie sind verpflichtet, verwertbare Abfälle einer Verwertung zuzuführen, sofern dies technisch möglich ist. Verwertbare Abfälle dürfen Sie nicht mit anderen Abfällen mischen und danach entsorgen.
- Für die Entsorgung von Abfällen können Sie Dritte beauftragen.
Abfallhierarchie
Bitte beachten Sie beim Umgang mit Abfällen die folgende Hierarchie:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Hochwertige stoffliche Verwertung
- Minderwertige stoffliche Verwertung
- Energetische Verwertung
- Ablagerung von Behandlungsrückständen und vorbehandelter Abfälle auf Deponien
- Direkte Ablagerung auf Deponien
Betriebsspezifische Abfälle entsorgen
Verschiedene private Unternehmen bieten die Entsorgung von betriebsspezifischen Abfällen als Dienstleistung an. Unter dem folgenden Link finden Sie entsprechende Adressen:
Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung von betriebsspezifischen Abfällen, kontaktieren Sie bitte das Amt für Umwelt und Energie.
Industrie- und Gewerbeabfälle
Abfallkonzept
Ein betriebsspezifisches Abfallkonzept stellt sicher, dass die Abfallentsorgung in einem Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betriebe mit Abfallmengen von mehr als 100 m3 oder 100 t pro Jahr müssen ein Abfallkonzept erstellen sowie eine betriebliche Abfallstatistik führen.
Das folgende Merkblatt unterstützt Betriebe bei der Erstellung eines schriftlichen Abfallkonzeptes.
Abfalldeklaration
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre betriebsspezifischen Abfälle bei der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel entsorgen, müssen Sie vorgängig beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt eine Abfalldeklaration einreichen.
Auch bei anorganischen Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden sollen, ist eine vorgängige Deklaration notwendig.
Bewilligungen und Konzessionen
Weitere Informationen zu Bewilligungen für die Entsorgung finden Sie auf der folgenden Seite:
Kontrollpflichtige Abfälle
Kontrollpflichtige Abfälle müssen ähnlich wie Sonderabfälle bei einer berechtigten Entsorgungsfirma entsorgt werden, allerdings sind hier keine Begleitscheine notwendig.
Unter die Kontrollpflicht fallen alle Abfälle, die in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) mit «ak» gekennzeichnet sind wie Altreifen, Altkabel, Altholz oder Fettabscheiderinhalte. Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen und Merkblätter.
Informationen und Merkblätter zu kontrollpflichtigen Abfällen
- Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA)
- Merkblatt: Reifen Lagerung und Export (Startet einen Download)
- Sammelliste Fettabscheidergut (Startet einen Download)
- Wegleitung für Saugwagenbetriebe zur Entsorgung von Strassenabfällen (Startet einen Download)
- Merkblatt: für Saugwagenbetriebe zur Entsorgung von Strassenabfällen (Startet einen Download)
Bauabfälle entsorgen
Zu den Bauabfällen gehören sämtliche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen.
Sonderabfälle entsorgen
Zu Sonderabfällen zählen die Abfälle, die wegen ihrer schädigenden Wirkungen auf Mensch und Umwelt einer speziellen Behandlung bedürfen. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen.
Nicht betriebsspezifische Abfälle entsorgen
Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen entsorgen kleine Mengen an nicht betriebsspezifischen Siedlungsabfällen über die öffentliche Abfuhr.
Zu den nicht betriebsspezifischen Siedlungsabfällen aus Industrie und Gewerbe zählen zum Beispiel Büroabfall, Alu, Glas, Weissblech, Altpapier, Karton, Metall, Elektroschrott und Speisereste (sofern Ihr Unternehmen nicht zur Gastronomiebranche zählt).
Hier finden Sie Informationen, was wie entsorgt wird.