Salta al contenuto principale

Breadcrumb-Navigation

Wegleitungen und Formulare für natürliche Personen

Hier finden Sie Wegleitungen und Formulare für natürliche Personen.

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Wegleitungen und Formulare für natürliche Personen.

Lohnausweis

Die Arbeitgebenden im Kanton Basel-Stadt sind verpflichtet, den Lohn ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt der Steuerverwaltung zu melden. Die Lohnmeldung erfolgt durch Einreichung eines Doppels oder einer Kopie des Lohnausweises in Papierform oder in elektronischer Form. Die Übermittlung eines Lohnausweisexemplars an die Steuerverwaltung entbindet die Arbeitnehmenden nicht von der Deklaration des Lohneinkommens und der Beilage des Lohnausweises in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Steuererklärung 2025

Steuererklärung

Der Versand der Steuererklärung 2025 erfolgt im Februar 2026.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

Fragebogen für Personengesellschaften

Der Versand des Fragebogens 2025 für Personengesellschaften erfolgte im Februar 2026.

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsformulare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden.

Steuererklärung 2026 B

Benutzen Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung die Steuersoftware BalTax. Bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahre 2026 ist BalTax 2025 (Beendigung 2026) zu verwenden. Mehr Informationen zu BalTax finden Sie unter eSteuern.BS.

Für dieses Thema zuständig

Contenuto aggiornato