Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Steuerverwaltung

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Steuern sowie aktuelle News.

Über uns

Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt ist zuständig für die Erhebung der kantonalen Steuern und der direkten Bundessteuer sowie für das kantonale Inkasso. Wir unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner von Basel-Stadt, Riehen und Bettingen bei Anliegen und Fragen rund um das Thema Steuern. Auf unserer Website finden Sie nicht nur hilfreiche Informationen wie zum Beispiel zur Steuererklärung, zu diversen Steuern und zur Steuerzahlung und Fristen, sondern auch Hilfsmittel wie den Steuerrechner oder unsere Formulare unter Online Formulare.  

Steuererklärung

Suchen Sie Informationen zur Steuererklärung für natürliche Personen inklusive BalTax, juristische Personen oder zur Quellensteuer? Mit einem Klick gelangen Sie direkt an den richtigen Ort.

Online Formulare Steuerverwaltung

Haben Sie Fragen zu einem spezifischen Thema?
Sie erreichen uns entweder via Formular über den Button Online Dienste oder per Telefon. Die Nummer finden Sie unter der jeweiligen Rubrik.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Was müssen Sie bei der Versteuerung einer Schenkung, einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses beachten und wie wird die Steuer bemessen? Alle Informationen hierzu finden Sie unter Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

Bei der Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften muss jeweils eine Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden. Falls Sie ein Grundstück erwerben, fällt die Handänderungssteuer an. Auf Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer finden Sie alle relevanten Informationen hierzu.

Kantonales Inkasso

Das Inkasso von öffentlich- und privatrechtlichen Forderungen des Kantons Basel-Stadt ist zentral geregelt. Als Kantonale Inkassostelle ist die Steuerverwaltung zuständig für die einheitliche Durchsetzung und Bewirtschaftung von Forderungen und Verlustscheinen.

Steuerrecht

Informationen zum Steuerrecht finden Sie unter Steuergesetze und Steuerabkommen. Entscheide der Steuerjustiz sind digital unter Steuerrechtsprechung veröffentlicht. Neu besteht eine Suchfunktion nach Stichworten und Instanzen.

Öffnungszeiten

Vor gesetzlichen Frei- und Feiertagen gelten andere Öffnungszeiten. Die Steuerverwaltung schliesst an den Tagen vor Karfreitag, dem Tag der Arbeit, Auffahrt, Weihnachten und Neujahr sowie am Fasnachtsmontag und -mittwoch um 12.00 Uhr. An Heiligabend und Silvester ist die Steuerverwaltung ganztags geschlossen. Vor dem Bundesfeiertag gelten die ordentlichen Öffnungszeiten.

Kundenzone Öffnungszeiten

Montag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
 
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag
 
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Vor gesetzlichen Frei- und Feiertagen gelten andere Servicezeiten. Die Steuerverwaltung nimmt an den Tagen vor Karfreitag, dem Tag der Arbeit, Auffahrt, Weihnachten und Neujahr sowie am Fasnachtsmontag und -mittwoch Telefonanrufe bis 11.30 Uhr entgegen. Vor dem Bundesfeiertag gelten die ordentlichen Servicezeiten.

Telefon Servicezeiten

Montag
09.00 - 11.30 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
 
13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
 
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 11.30 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Kontakt