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Zusätzliche Unterstützung

Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder einer Einschränkung mehr spezielle Förderung braucht, erhält es zusätzliche Unterstützung. Das Vorgehen und die Angebote sind auf dieser Seite beschrieben.

Antrag und Entscheid für zusätzliche Unterstützung

Wenn Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht

Zusätzliche Unterstützung muss beantragt werden. Dazu braucht es umfassende Abklärungen. Bei jedem Antrag wird sorgfältig überlegt, was das Kind braucht, um angemessen lernen zu können. 

Vor dem Eintritt in den Kindergarten

Das Zentrum für Frühförderung (ZFF) prüft, ob Ihr Kind im Kindergarten zusätzliche Unterstützung benötigt. Eine Fachperson des ZFF untersucht Ihr Kind und empfiehlt Massnahmen in einem Bericht. In einem Gespräch erfahren Sie alles über diese Vorschläge und können anschliessend Ihre eigene Meinung sowie Ihre Wünsche äussern. Ihre Meinung ist wichtig und gehört fest zum Antrag.

Im Kindergarten, in der Primarschule, in der Sekundarschule

Wenn die Lehrpersonen Ihres Kindes merken, dass die Förderangebote nicht genügen, beantragt die Schulleitung zusätzliche Unterstützung. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) untersucht die Situation daraufhin genau und empfiehlt in einem Bericht das weitere Vorgehen. Diese Vorschläge werden mit Ihnen besprochen. Ihre Meinung zählt und gehört fest zum Antrag dazu.

Vom Antrag zum Entscheid

Die Leitung Volksschulen entscheidet über die zusätzliche Unterstützung. Grundlage dafür sind der Bericht des ZFF oder des SPD, Ihre Sicht und Wünsche sowie der Bericht der Schulleitung. 

Sie werden über den Entscheid mit einer sogenannten Verfügung informiert. Eine Verfügung gilt immer für einen bestimmten Zeitraum.

Integrationsklassen (IK)

Eine Regelklasse, in die vier Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf gehen, heisst Integrationsklasse. Integrationsklassen werden von einer Lehrperson zusammen mit einer heilpädagogischen Lehrperson geführt. Wenn es die Schülerinnen und Schüler brauchen, wird die Klasse zusätzlich von einer Assistenzperson unterstützt.

Einzelintegration (EI)

Einzelintegration bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler in der Regelklasse mehrere Stunden pro Woche Unterstützung von einer heilpädagogischen Lehrperson bekommt. Manchmal geht die Schülerin oder der Schüler mit der heilpädagogischen Lehrperson in einen anderen Raum, um etwas zu lernen oder zu üben.

Assistenz

Eine Assistenzperson begleitet sie die Klasse oder ein einzelnes Kind im Unterricht oder in den Tagesstrukturen.

Kindergarten für Schülerinnen und Schüler im Autismus-Spektrum (ASS-Kindergarten)

Eine Kindergartenklasse können bis zu vier Kinder mit Autismus besuchen. In einem ASS-Kindergarten gibt es Räume für Rückzug und Pausen sowie für Arbeit in kleinen Gruppen.

Spezifische Sprachförderung in der Regelklasse (SSR-Klassen)

Schülerinnen und Schüler, die starke Probleme mit der Sprache und der Kommunikation haben, besuchen eine Regelklasse mit viel logopädischer Unterstützung.

Heilpädagogische Spezialangebote (SpA)

SpA-Klassen der Volksschule werden von heilpädagogischen Lehrpersonen und Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen geführt. Teilweise werden sie von Assistenzpersonen unterstützt. Der Unterricht erfolgt nach dem kantonalen Lehrplan. Bei Bedarf lernen die Schülerinnen und Schüler nach individuellen Lernzielen, angepasst an ihren Entwicklungsstand und ihre Bedürfnisse. Wenn sich die Situation verändert, ist ein Wechsel in die Regelschule möglich und wird durch die Fachpersonen sorgfältig begleitet. 

Spezialangebote auf der Primarstufe

Auf der Primarstufe findet der Unterricht in kleinen Lerngruppen mit sechs bis zehn Schülerinnen und Schülern statt. Die Spezialangebote der Primarschule sind Ganztagesschulen. Sie bieten Unterricht, Verpflegung und Betreuung.

Spezialangebote (SpA) in der Sekundarschule

Auf der Sekundarstufe I sind in einer SpA-Klasse höchstens acht Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Schulleitung in einen der vier Schwerpunkte Arbeitspraxis, Lebenspraxis, Schulpraxis und Wiedereinstieg eingeteilt. Bei Fortschritten oder Änderungen können die Schülerinnen und Schüler den Schwerpunkt wechseln.

Sonderschulen

Sonderschulen sind spezialisierte Schulen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen und sehr intensivem Förderbedarf. Die Schulen haben unterschiedliche Ausrichtungen und sind teilweise auf bestimmte Beeinträchtigungen spezialisiert. Das Angebot besteht auf Externatsplätzen in kantonalen Schulheimen und aus der privaten GSR-Sprachheilschule: 

 

Kontakt

Volksschulen

Karte von Basel-Stadt
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Kohlenberg 27
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.

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