Kontakt und Services
Auskunft zum Wohnraumschutz
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Auskunft zu baurechtlichen Fragen
Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI)
Elektronischer Geschäftsverkehr
Gesuche, Rechtsschriften und weitere Schreiben können elektronisch zuhanden der WSK eingereicht werden. Dafür benötigen Sie zwingend
- eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) sowie
- Zugriff auf eine anerkannte elektronische Zustellplattform (IncaMail oder PrivaSphere).
Nachfolgende Regeln für elektronische Eingaben an die WSK sind unbedingt einzuhalten.
- Eingaben, die mittels gewöhnlicher E-Mail und somit ohne Verwendung einer anerkannten elektronischen Zustellplattform eingereicht werden, sind nicht zulässig. Sie finden prozessual keine Beachtung.
- Die Zustellung muss über eine anerkannte elektronische Zustellplattform (IncaMail oder PrivaSphere) vorgenommen werden.
- Die elektronischen Zustelladressen der baselstädtischen Behörden sind hier veröffentlicht. Die Zustellung ist an die aufgeführte E-Mail-Adresse der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz zu adressieren.
- Eingaben müssen als E-Mail-Anhänge (Attachments) im pdf-Format erfolgen.
- Die angehängte Eingabe bzw. das Gesuchsformular muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Erfolgen mit einer Sendung mehrere Eingaben, muss jede Eingabe elektronisch signiert sein.
- Für die Wahrung einer Frist ist der Zeitpunkt der Quittung massgebend, die bestätigt, dass aufseiten der absendenden Person alle erforderlichen Schritte für die elektronische Übermittlung abgeschlossen sind.
Zustellungen, die nicht den erwähnten Regeln entsprechen, werden zurückgewiesen. Sie entfalten in keinem Fall Rechtswirkung und gelten als nicht eingereicht.
Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst lediglich den Empfang von elektronischen Eingaben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf elektronische Zustellung der amtlichen Schriftstücke durch die WSK.
Der Kanton schliesst jede Haftung aus, wenn die Zustellplattform den Empfang der elektronischen Eingabe nicht fristgerecht bestätigt. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für die Verbindung zur Zustellplattform als auch für die Zustellplattform selbst.
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
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