Gemeinsame Gesundheitsregion: Weiteres Vorgehen in der gemeinsamen Spitalplanung definiert
MedienmitteilungKantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben das weitere Vorgehen in der gemeinsamen Spitalplanung definiert. Die aktuell geltenden Spitallisten in der Akutsomatik werden verlängert. Für neue Spitallisten gehen die Planungsunterlagen am 1. Dezember 2025 in Vernehmlassung. In die neuen Spitallisten, welche voraussichtlich ab 1. Januar 2027 gelten, fliessen Erkenntnisse aus der ersten gemeinsamen akutsomatischen Planung ein.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben erstmals per 1. Juli 2021 gleichlautende Spitallisten in Kraft gesetzt. Nach rund vier Jahren haben sie im Juni 2025 eine Wirkungsanalyse für die aktuell geltenden Spitallisten veröffentlicht (siehe Medienmitteilung vom 17. Juni 2025). Dabei wurde die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden.
In der kommenden Planungsperiode werden die beiden Kantone die übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung und der Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich intensiver weiterverfolgen als bisher. Das Ziel der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region wird in der Tendenz erreicht. Die neuen Spitallisten gehen zudem mehr auf die Unterschiede des zentralen Stadtkantons und des dezentraleren Landkantons ein.
Planung weiterhin gemeinsam
Beide Regierungen haben die Planungsarbeiten in Form des Versorgungsplanungsberichtes freigegeben und das angepasste Vorgehen zur Kenntnis genommen: Die Kantone erarbeiten weiterhin eine gemeinsame Spitalplanung. So werden die Ermittlung des Bedarfs, die Datenauswertung und das Festlegen der Vergabekriterien weiterhin gemeinsam erarbeitet. Ebenso werden die Bewerbungsunterlagen der Spitäler gemeinsam geprüft. In der Anwendung der Vergabekriterien soll es neu differenzierteren Spielraum geben.
Neu: koordinierte Spitallisten
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt erlassen voraussichtlich ab dem Jahr 2027 neu koordinierte Spitallisten, womit eine Weiterentwicklung der bisherigen Praxis der gleichlautenden Spitallisten erfolgt. Die koordinierten Spitallisten tragen den differenzierten Herausforderungen der beiden Kantone Rechnung, gewährleisten aber weiterhin einen gemeinsamen Blick auf die Versorgungssituation in der Gemeinsamem Gesundheitsregion (GGR).
Der Versorgungsplanungsbericht für die Akutsomatik dient als Basis der Arbeiten. Der Bericht nimmt die zweite umfassende Bedarfsanalyse und -prognose im Bereich akutsomatische Versorgung für die Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR) vor. Er wird nun den Spitälern der Region, Verbänden und anderen Kantonen zur Vernehmlassung zugestellt. Die Vernehmlassung dauert vom 1. Dezember 2025 bis zum 23. Januar 2026.
Nach der Vernehmlassung wird das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler im Bereich der stationären Akutsomatik starten. Im Anschluss erfolgt die Ausarbeitung der koordinierten Spitallisten und das Erteilen des rechtlichen Gehörs. Bis im Dezember 2026 sollen die neuen Spitallisten durch die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt werden und am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Vor dem Hintergrund dieser Arbeiten werden die bisherige Befristung der gleichlautenden Spitallisten 2021 Akutsomatik der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft aufgehoben und die gleichlautenden Spitallisten 2021 Akutsomatik unbefristet verlängert.