Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt
Das Untersuchungsgefängnis liegt mitten in der Stadt, umgeben von Strassen und Wohnhäusern, im Gebäudekomplex des Waaghofs. Untersuchungshaft ist die Inhaftierung einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird, während der Ermittlungen und bis zum Prozessbeginn.
Klicken Sie auf die unteren drei Bilder, wenn Sie einen Einblick ins Untersuchungsgefängnis erhalten wollen, an weiteren Informationen zum Vollzug interessiert sind oder Informationen zum Besuchswesen im Untersuchungsgefängnis benötigen.
Über uns
Das Untersuchungsgefängnis liegt mitten in der Stadt - im Gebäudekomplex des Waaghofs - umgeben von Strassen und Wohnhäusern. Im gleichen Komplex sind die Staatsanwaltschaft, die Jugendstaatsanwaltschaft, die Spezialformationen und die Fahndung der Kantonspolizei Basel-Stadt untergebracht.
Das Untersuchungsgefängnis verfügt über 142 Zellenplätze und folgende Haftkategorien:
- Polizei- und Untersuchungshaft: Männer und Frauen
- Strafvollzug: Männer und Frauen
- Untersuchungshaft und Massnahmen: Jugendliche (männlich und weiblich)
- Kurzfristige ausländerrechtliche Festhaltungen: Frauen
Insgesamt arbeiten über 70 Mitarbeitende innerhalb des Gefängnisses, sei es in der Aufsicht/Betreuung von eingewiesenen Personen, in der Überwachung des gesamten Waaghofs, im medizinischen Dienst, in den Produktions- und Küchenbetrieben, im Hausdienst, im technischen Dienst oder in der Verwaltung.
Wichtige Dokumente
- Zahlenspiegel (Startet einen Download)
Zahlen und Fakten aus dem Amt für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt
- Organigramm des Untersuchungsgefängnisses (Startet einen Download)
- Ausbildungskonzept der Gefängnisse Basel-Stadt (Startet einen Download)
Rechte und Pflichten von Personen, die im Basler Untersuchungsgefängnis einsitzen.
- Videoreglement Untersuchungsgefängnis
Reglement für das Videoüberwachungssystem «Gefängnis Waaghof»
- Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug SKJV
Unter anderem unterstützt das SKJV die Kantone bei der Aus- und Weiterbildung des Personals und der Weiterentwicklung des Justizvollzugs auf nationaler Ebene.
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
Konkordat für eine einheitliche Auffassung und Handhabung wichtiger Themen des Vollzugsalltags.
Kapazitäten

Erste Haftzeit (nur Untersuchungshaft Männer)
Die ursprüngliche Haftunterbringung während der Untersuchungshaft stellt die erste Haftzeit dar, die in drei Stationen vollzogen wird. Dies bedeutet, dass die eingewiesene Person 23 Stunden am Tag in der Zelle verbringt. Sie erlebt nur eine Stunde Unterbruch durch einen Spaziergang. Ebenfalls verlässt die Person die Zelle zu Vorführungen, bei Anwaltsbesuchen, Besuchen, zur Körperpflege oder Reinigung der Zelle. Die Mahlzeiten werden durch die geöffneten Zellentüren an die eingewiesenen Personen abgeben. In jeder Zelle steht ein Fernsehapparat mit einigen fremdsprachigen Sendern. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzellen (mit jeweils einem Notbett) oder Einerzellen. Die wenigen Einzelzellen sind sehr begehrt.
Anzahl Zellenplätze: Männer 35
Gruppenhaft (Untersuchungshaft Männer und Frauen)
Die Gruppenhaft wurde bereits bei der Projektierung des neuen Gefängnisses geplant. In der Station ist jeweils ein Gruppenraum integriert, in dem sich die eingewiesenen Personen vormittags und nachmittags aufhalten können. Im Unterschied zur ersten Haftzeit werden die Mahlzeiten im Aufenthaltsraum gemeinsam eingenommen.
In dieser Situation muss sich die eingewiesene Person mit ihrem Umfeld auseinandersetzen und kann sich trotzdem in ihre Zelle zurückziehen. So wohnen auf engstem Raum Menschen mit den verschiedensten Persönlichkeiten, Kulturen, Religionen und Ansichten zusammen.
Anzahl Zellenplätze: Männer 44, Frauen 14
Vollzug/Kurzstrafen (Männer und Frauen)
Im Aufbau zeigen diese beiden Stationen keinen Unterschied zu einer Gruppenhaftstation der Untersuchungshaft. Hier wird hingegen versucht, eine Tagesstruktur anzubieten und umzusetzen. Gemäss dem Gesetz müssen eingewiesene Personen im Strafvollzug einer Tätigkeit innerhalb des Gefängnisses nachgehen.
Anzahl Zellenplätze: Männer 9, Frauen 15
AIG-Bereich (nur Frauen)
Eine Haftstation des Untersuchungsgefängnisses steht für kurzfristige Festhaltungen von weiblichen Personen gemäss dem eidgenössischen Ausländer- und Integrationsgesetz bereit. (Die ausländerrechtliche Inhaftierung von Männern erfolgt im Gefängnis Bässlergut.)
Anzahl Zellenplätze: 3
Station zur Betreuung psychisch auffälliger eingewiesener Personen (nur Männer)
Die Gefangenenstation (seit Oktober 2019) im Untersuchungsgefängnis umfasst 7 Zellen mit insgesamt 9 Plätzen (dazu gibt es noch eine sogenannte Eintrittszelle mit einem Platz). Die Station ist für psychisch auffällige eingewiesene Personen und für Personen mit akuten psychischen Krisen vorgesehen. Diese Abteilung gewährt den Zugang zu einer intensiven und angepassten Betreuung. Ziel ist zum einen, den Leidensdruck der betroffenen eingewiesenen Personen zu mindern. Zum anderen werden negative und belastende Auswirkungen einer psychischen Krise aufs Personal und auf die Mitinhaftierten reduziert. Zudem werden rückfallfördernde Prisonierungseffekte vermindert. Die Situation von psychisch auffälligen und erkrankten eingewiesenen Personen im Untersuchungsgefängnis und im Gefängnis Bässlergut wird insgesamt verbessert.
Anzahl Zellenplätze: 9
Jugendabteilung (Jungen und Mädchen)
Ziel der Jugendabteilung ist es, eine sozialpädagogisch betreute Abteilung für Jugendliche bis 18 Jahren zu führen und die Kontakte zu erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu vermeiden.
Vollzogen werden Untersuchungshaft und Massnahmen verschiedener Art für Mädchen und Jungen. Zusätzlich wird der Arrest für Bewohner vom Arxhof in der Jugendabteilung vollzogen. Diese sind mehrheitlich von den anderen Jugendlichen getrennt.
Anzahl Zellenplätze: 13
Wichtige Links
- Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG
142.20 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Juni 2024)
- (Strafprozessordnung (StPO)
312.0 Schweizerische Strafprozessordnung
- Justizvollzugsverordnung (JVV)
258.210 Verordnung über den Justizvollzug, vom 23. Juni 2020 (Stand 1. Juli 2020)


