Neueinlösung eines Fahrzeugs
Möchten Sie eine Neueinlösung Ihres Fahrzeuges, einen Antrag auf Gewichtsänderung oder ein Gesuch für Warn- und Gefahrenlichter melden? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen.
Ein neues Fahrzeug in Verkehr setzen - eine Kurzanleitung
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und möchten dieses in Verkehr setzen. Wir führen Sie in wenigen Schritten durch den Vorgang.
Haben Sie neu ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt? In diesem Fall stellen Sie bitte sicher, dass Sie beim Einwohneramt angemeldet sind. Firmen müssen im Handelsregister eingetragen sein.
Nötige Unterlagen
Stellen Sie vorbereitend sicher, dass folgende Fahrzeugpapiere vorliegen:
- Bei Neufahrzeugen den von einer Zulassungsbehörde abgestempelten Prüfbericht Formular 13.20 A
- Bei Gebrauchtfahrzeugen den annullierten oder noch gültigen Fahrzeugausweis im Original
- Falls vorhanden: Certificate of Conformity (CoC-Zertifikat). Dieses Dokument bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine europäische Typenprüfung bestanden hat und somit sämtliche europäischen Vorschriften zur Zeit der Ausstellung erfüllt hat.
Eintragen und Löschen des Codes 178
Für den manuellen Eintrag und das Löschen der Auflage "Code 178" finden Sie die entsprechenden Formulare hier zum Download.
Schritt 1: Prüfung (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
Handelt es sich um ein Neufahrzeug, können Sie Schritt 1 überspringen und bei Schritt 2 beginnen.
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 10 Jahre zurück und ist die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug nicht zwingend vor der Zulassung geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung: Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigem Prüfungsintervall.
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden.
Sie können das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeugs bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft einsehen (Link siehe unten).
Ist die Prüfung fällig, bestellen Sie vorgängig bei Ihrer Motorfahrzeugversicherung einen Versicherungsnachweis und melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel zur Prüfung an (Link siehe unten).
Zur Vermeidung von unnötigen Überraschungen bei der Prüfung - insbesondere bei älteren Fahrzeugen - empfehlen wir Ihnen, einen Garagenbetrieb Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Links zur Prüfung eines Fahrzeugs
Intervalle der verschiedenen Fahrzeugarten (durch MFK BL zur Verfügung gestellt))Sie können das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeugs hier einsehen.
Anmeldung für FahrzeugprüfungenOnline-Anmeldeformular für Fahrzeugprüfungen bei der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel
Schritt 2: Versicherung alle Fahrzeuge (ausser Anhänger ohne gefährliche Güter, Mofas und E-Bikes)
Sie benötigen zur Einlösung Ihres Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung. Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer schweizerischen Motorfahrzeugversicherung und bestellen Sie einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Dieser wird uns direkt vom Versicherer zugestellt.
Schritt 3: Einlösung (alle Fahrzeuge)
Bitte stellen Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den Originaldokumenten an:
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
Clarastrasse 38
Postfach
4058 Basel
Wünschen Sie gleichzeitig mit der Inverkehrssetzung Ihres Fahrzeugs die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte, vermerken Sie dies bitte auf dem Antragsformular. Tipp: Die Länge Ihres Fahrzeugs ist auf dem CoC-Zertifikat einsehbar.
Sie erhalten von uns den neuen oder umgeschriebenen Fahrzeugausweis im Original mit den Kontrollschildern und, wenn bestellt, zusätzlich mit Ihrer Anwohnerparkkarte zurück. Die Rechnung legen wir den Unterlagen bei.
Sie haben auch die Möglichkeit, mit Ihren Unterlagen bei uns am Schalter die Einlösung durchzuführen. Auf Wunsch erhalten Sie dabei direkt Ihre Anwohnerparkkarte. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Motorfahrzeugkontrolle (weiter unten auf dieser Seite).
Antragsformular für Fahrzeugzulassung
Das Antragsformular für Fahrzeugzulassungen steht hier zum Download zur Verfügung.
Anwohnerparkkarte
Erfahren Sie hier die geltenden Regelungen und Kosten für Anwohnerparkkarten im Kanton Basel-Stadt.
Eine Anwohnerparkkarte erlaubt es Ihnen, ohne Zeitbegrenzung in der Blauen Zone innerhalb eines bestimmten Postleitzahlbereichs des Kantons Basel-Stadt zu parkieren.
Schritt 4: Rechnung (alle Fahrzeuge)
Die Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs berechnet sich wie folgt:
- Fahrzeugausweis CHF 52.— (Mofa CHF 20.—)
- je Kontrollschild eine Leihgebühr von CHF 20.—, die Kontrollschilder verbleiben im Eigentum des Kantons
- Motorfahrzeugsteuern (vorhandene Guthaben bzw. Differenzen werden direkt verrechnet)
Steuerrechner
Die voraussichtlichen Steuern lassen sich mit dem Steuerrechner | Kanton Basel-Stadt für Motorfahrzeuge berechnen.
Antrag auf Gewichtsänderung
Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Gewichtsänderung.
Gesuch für Warn- und Gefahrenlichter
Hier finden Sie das Formular für das Gesuch für Warn- und Gefahrenlichter.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Porträt
Clarastrasse 38
4058 Basel
Mailkontakte:
fuehrerausweise@jsd.bs.ch
fahrzeuge@jsd.bs.ch
taxibuero@jsd.bs.ch
rw.mfkbs@jsd.bs.ch