Beratung und Auskunft bei Geschlechterdiskriminierung
Das Gesetz verbietet Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Die Fachstelle informiert und berät Betroffene. Sie unterstützt Arbeitgebende mit Hilfsmitteln und Weiterbildungen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Gleichstellungsgesetz
Das nationale Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Das gilt für die
- Anstellung
- Zuteilung von Aufgaben
- Arbeitsbedingungen
- Entlohnung
- Aus- und Weiterbildung
- Beförderung und Entlassung
Ebenso verboten sind sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, präventiv gegen Belästigung vorzugehen und bei Vorfällen zu intervenieren. Arbeitnehmende haben das Recht, faire Arbeitsbedingungen einzufordern.
Am 10. Januar 2024 hat der Grosse Rat dem neuen Kantonalen Gleichstellungsgesetz (KGlG) zugestimmt. Basel-Stadt ist damit der erste Kanton in der Deutschschweiz, der die Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen rechtlich verankert. Das Gesetz ist am 15. Juni 2025 in Kraft getreten.
Die Fachstelle berät
Die Fachstelle informiert und berät Sie mit einer kostenlosen vertraulichen Erstberatung zu rechtlichen Fragen und weiteren Gleichstellungsthemen. Dabei machen wir mit Ihnen telefonisch eine Auslegeordnung und besprechen, welche nächsten Schritte Sie unternehmen können.
Das Angebot der Fachstelle richtet sich an Personen, die im Kanton Basel-Stadt arbeiten und/oder wohnen, sowie Betriebe mit Sitz im Kanton Basel-Stadt.
Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Fachstelle Gleichstellung
Häufig gesucht
Hier finden Sie Informationen zu Themen, die häufig auf unserer Webseite gesucht werden.
Ratgeber, Leitfaden und Studien
- Ratgeber Gleichstellung im Erwerbsleben (Startet einen Download)
Ratgeber über Ihre Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz, das Vorgehen im Kanton Basel-Stadt im Falle einer Diskriminierung inklusive Adressen der kantonalen Anlaufstellen.
- Leitfaden (Startet einen Download)
Leitfaden zum Gleichstellungsgesetz im Gerichtsverfahren.
- gleichstellungsgesetz.ch
Online-Datenbank mit Schlichtungs- und Gerichtsverfahren nach Gleichstellungsgesetz.
- Studie Rechtssprechung
Studie zur Rechtsprechung des Bundesgerichts auf Basis des Gleichstellungsgesetzes.
- Studie zum Diskriminierungsschutz
Studie zum Diskriminierungsschutz und dem Zugang zur Justiz
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr