Neubau und Erweiterung Wärmenetz
Hier finden Sie die Förderbeiträge für den Neubau und die Erweiterung von Wärmenetzen und Wärmeerzeugungsanlagen.

Mit dieser Massnahme wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Förderbeiträge für kleinere Wärmeverbünde pauschal berechnet werden können.
© Guido Köhler
Beitragssätze
Massnahmen | Beitragssatz |
---|---|
Neubau/Erweiterung Wärme- /Anergienetz | Fr. 40.- / (MWh/Jahr) |
Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage: | |
Sole-/Wasser-, Wasser-/Wasser-Wärmepumpe > 70 kW | Fr. 245.- / (MWh/Jahr) |
Automatische Holzfeuerung > 300 kW | Fr. 80.- / (MWh/Jahr) |
Allgemeine Förderbeitragsbedingungen
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
- Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.
Spezifische Vorgaben
- Durch den Neubau respektive die Erweiterung wird zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme verteilt (keine Ersatzanlagen ohne Erweiterung).
- Die zusätzlich verteilte Wärme wird für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingesetzt (keine Prozesswärme).
- Die Wärmelieferung richtet sich an bestehende Bauten (keine Neubauten).
- Netzerweiterungen von IWB und Erdwärme Riehen sind ausgenommen.
- Ab Beiträgen von Fr. 300'000.- kann das Amt für Umwelt und Energie individuelle Förderbeiträge festlegen.
Bitte beachten Sie
Die Bezugsgrösse in MWh/Jahr (Planungswert gemäss Anlagenauslegung) ist durch den Wärmenetzbetreiber zu bestimmen und nachvollziehbar zu dokumentieren:
- Neubau/Erweiterung Wärmenetz: Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, die an Bauten geliefert wird (netto, exkl. Netzverluste), in denen der Wärmenetzanschluss eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt
- Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungszentrale: Gegenüber dem Zustand vor Neubau/Erweiterung der Wärmeerzeugungszentrale zusätzlich an bestehende Bauten gelieferte Wärme (netto, exkl. Netzverluste) aus erneuerbaren Energien oder Abwärme
Weitere Informationen und Hilfsmittel
Die folgende Excel-Datei unterstützt Sie bei der Berechnung der potenziell förderbaren Wärmeerzeugung in einem Wärmeverbund:
Der Neubau und die Erweiterung von Wärmenetzen ist bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats: