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Das Basler Standortpaket – Basel-Stadt fördert Innovation, Elternzeit und Klimaschutz

Das Basler Standortpaket bietet gezielte finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Innovation, Elternzeit oder Klimaschutz investieren. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Warum das Basler Standortpaket?

Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Aufgrund des zunehmenden weltweiten Standortwettbewerbs fördert der Kanton baselstädtische Unternehmen gezielt bei ihrem Engagement in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes am 5. Februar 2025 mit grosser Mehrheit beschlossen und die Stimmbevölkerung hat den Beschluss am 18. Mai 2025 in einer Volksabstimmung angenommen. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Standortförderungsgesetz (Totalrevision) mit den konkreten Förderkriterien am 24. Juni 2025 verabschiedet.

Finanziert wird die Förderung aus zwei Fonds, in die der Regierungsrat jährlich zwischen 150 und 500 Millionen Franken einspeisen kann. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage. 80 Prozent der Mittel sind für den Förderbereich Innovation vorgesehen, 20 Prozent für die Förderbereiche Gesellschaft und Umwelt (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Klimaschutz, sowie Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences).

Zeitplan

30. Juni 2025
Teilrevision des Standortförderungsgesetzes und die Totalrevision der Standortförderungsverordnung in Kraft
11. Aug. 2025
Webinar für Unternehmen, organisiert von der Handelskammer beider Basel (HKBB) mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt
18. Aug. – 30. Sep 2025
Einreichung Gesuche im ersten Jahr
bis Jan. 2026
Verfügung der Förderbeiträge durch das AWA
bis Ende März 2026
Erste Auszahlungen
Ab 2026
Regelprozess: Frist zur Einreichung der Gesuche bis jeweils 30. Juni

Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket

Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder Änderungen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.


Förderbereich Innovation

Was wird gefördert?

  • Beiträge an Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) im Kanton Basel-Stadt und in der übrigen Nordwestschweiz
  • Beiträge an Abschreibungen auf F&E-Anlagen (inkl. Hochtechnologieproduktion) im Kanton Basel-Stadt und in der übrigen Schweiz
  • Beiträge an Aufwendungen für klinische Studien in der Schweiz und dafür notwendige Wirkstoffherstellung in der Schweiz

Wer kann Fördergelder beantragen?

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen mit einer qualifizierenden Anlage im Kanton – vom Start-up bis zum Grossunternehmen.

Fragen und Antworten Förderbereich Innovation


Förderbereich Elternzeit

Was wird gefördert?

Beiträge für eine freiwillig gewährte Elternzeit für Arbeitnehmende mit vertraglichem Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt. Voraussetzung ist, dass der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub gemäss Erwerbsersatzgesetz (14 Wochen für Mütter bzw. 2 Wochen für Väter bzw. das andere Elternteil) bereits gewährt wurde. Übernommen werden bis zu 3 Wochen, 80 % des Lohns, maximal 220 Franken pro Tag.

Wer kann Fördergelder beantragen?

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen. Bei der Elternzeit braucht es keine qualifizierende Anlage. Zudem sind bei der Elternzeit auch gemäss § 66 Abs. 1 lit. f StG steuerbefreite juristische Personen gesuchsberechtigt.

Fragen und Antworten Förderbereich Elternzeit


Förderbereich Umwelt

Was wird gefördert?

  • Massnahmen zur Reduktion direkter Treibhausgasemissionen (Scope 1) im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz.
  • Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz.
  • Reduktion der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen weltweit (Scope 1).

Wer kann Fördergelder beantragen?

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen mit einer qualifizierenden Anlage im Kanton – vom Start-up bis zum Grossunternehmen.

Fragen und Antworten Förderbereich Umwelt


Förderbereich Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences

Was wird gefördert?

Ab 2026: Beiträge an Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Wer kann Fördergelder beantragen?

Hochschulen in der Region können ab 2026 für Forschungsprojekte mit baselstädtischen Unternehmen im Bereich Life Sciences Beiträge erhalten. Diese Projekte müssen einen globalen Nutzen haben.


Jetzt Fördergelder beantragen

So beantragen Sie bis zum 30. September 2025 Fördergelder: 

  1. Registrieren Sie sich mit einem AGOV-Konto im ePortal.
  1. Geben Sie «Basler Standortpaket» im Suchfeld ein.
  2. Klicken Sie auf den Förderbereich, in dem Sie Fördergelder beantragen.
  3. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ein, indem Sie den Schritten im Formular folgen. 

Hinweis: Sie können den Antrag jederzeit zwischenspeichern und ihn zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausfüllen.

Informationen zum AGOV-Konto

  • Ein AGOV-Konto dient zur Authentifizierung (Schweizer Authentifizierungsdienst für Behörden) und kann nur von Privatpersonen erstellt werden.
  • Wenn Sie als Privatperson mehrere Konten im ePortal benötigen, müssen Sie entsprechend oft ein AGOV-Konto erstellen - jeweils mit einer anderen E-Mail-Adresse.
  • Wenn Sie sich mit Ihrem AGOV-Konto das erste Mal bei einer Anwendung des Kanton Basel-Stadt anmelden, wird automatisch auch ein basel-städtisches eKonto im ePortal angelegt. Das AGOV-Konto und das eKonto sind direkt miteinander verknüpft.
  • In den Kontoeinstellungen im ePortal können Sie Ihre Organisation registrieren und anderen Privatpersonen eine Zugriffsberechtigung gewähren.
  • In den Kontoeinstellungen können Sie Kontoberechtigungen vergeben und somit Mitarbeitenden oder Mitgliedern Ihrer Organisation Zugriff auf das Organisationskonto erteilen. Wichtig ist, dass die Personen ein AGOV-Konto besitzen und dass Sie die E-Mail-Adressen dieser AGOV-Konten kennen.
Weitere Informationen zu AGOV AGOV Supportformular

Alternativ können Sie sich an die AGOV Hotline unter der Nummer +41 61 267 31 31 wenden. Diese ist zu den folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Freitag 8.00 - 20.00 Uhr; Samstag 8.00 - 12.00 Uhr


Weitere allgemeine Informationen

Veranstaltungen

Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» vom 27. Juni 2025

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) hat zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit das erste Webinar zu den Grundzügen der Verordnung durchgeführt.

Thematisiert wurden die Ausgestaltung der Förderung von Innovation, Gesellschaft und Umwelt in der Verordnung und welche Informationen Sie in den kommenden Wochen vorbereiten müssen, wenn Sie ein Fördergesuch einreichen möchten.

Die Aufzeichnung dieses Webinars finden Sie direkt unter diesem Absatz.

Webinar vom 27. Juni 2025

© Handelskammer beider Basel HKBB

Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» vom 11. August 2025

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) hat zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ein Webinar zum Antragsprozess durchgeführt.

Die Aufzeichnung dieses Webinars finden Sie direkt unter diesem Absatz.

Webinar vom 11. August 2025

© Handelskammer beider Basel HKBB

Kontakt

Basler Standortpaket

Für dieses Thema zuständig

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