Abgeltung von Leistungen der öffentlich-rechtlichen Kirchen zugunsten der Allgemeinheit
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ab 1995 den öffentlich-rechtlichen Kirchen im Kanton Basel-Stadt einen jährlichen Beitrag von 775'000 Franken an die Kosten der Spital- und Gefängnisseelsorge zu gewähren.
Die Seelsorgedienste der Evangelisch-reformierten und der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt kosten 1994 rund 1,37 Millionen Franken. Der Kanton soll daran inskünftig einen Beitrag von pauschal 750'000 Franken leisten. Aufgrund der aktuellen Mitgliederzahlen wird dieser Betrag in 420'000 Franken an die Evangelisch-reformierte und 330'000 Franken an die Römisch-Katholische Kirche aufgeteilt. Hinzu kommen je 12'500 Franken Beiträge an die Spital- und Gefängnisseelsorge durch die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde.
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt und das Kirchengesetz sehen den Einsatz von Staatsmitteln für Dienste von Geistlichen in Spitälern und Gefängnissen vor. Der beantragte Kreditbeschluss durch den Grossen Rat würde die konkrete rechtliche Grundlage für diese Beiträge bilden. Nach Vorliegen des rechtsgültigen Grossratsbeschlusses wird die Spitalseelsorge durch die Kirchgemeinden in einem neuen Organisationsreglement festgehalten.