Änderungen bei den Notariatsgebühren
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einzelne Ziffern des Notariatstarifes geändert und die entsprechende Verordnung angepasst.
Bei einer vollständigen Neugründung einer Aktiengesellschaft wird die minimale Gründungstaxe bei einem Kapital von 100'000 Franken auf 2'000 Franken angehoben (bisher 1'750 Franken). Bei Nachliberierungen und Kapitalerhöhungen werden die bisherigen Honoraransätze reduziert.
Die neuen Tarife treten am 1. Januar 1995 in Kraft.
Weitere Auskünfte
Dr. Lukas Huber Tel. 267 80 54 Departementssekretär Justizdepartement