AHV/IV-Ergänzungsleistungen und Beihilfen: Erhöhung der Einkommensgrenzen und des Taschengeldes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 1995 verschiedene Änderungen bei den Ergänzungsleistungen (EL) und kantonalen Beihilfen zur AHV/IV beschlossen. Die Kosten für diese Revision belaufen sich für den Kanton auf rund 700'000 Franken.
Die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und kantonalen Beihilfen werden persönlich und schriftlich über die Änderungen informiert.
Weitere Auskünfte
Regierungsrat Dr. Mathias Feldges Tel. 267 85 40 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Dr. Jacoba Teygeler Tel. 267 86 64 Vorsteherin Amt für Sozialbeiträge