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Anpassung des Abtretungsvertrages zwischen Kanton und Bürgergemeinde / Bürgerspital

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsames Communiqué von Regierungsrat und Bürgerrat -- Das Bürgerspital erhält für seine Leistungen in der Betagten- und Behindertenbetreuung ab 1.1.95 eine jährliche Abgeltung in Höhe von 85 Millionen Franken. Zur Abgeltung von Leistungen für die Rehabilitation von Basler Allgemeinpatientinnen und -patienten in der Chrischonaklinik und im Rehabilitationszentrum Basel (RehaB) werden vom Kanton weitere 34 Millionen Franken aufgewendet. Die Paul-Speiser-Werkstätte für psychisch Behinderte erhält einen Beitrag von 141'000 Franken.

Mit dem Übergang der Universitätskliniken und des engeren Spitalareals vom Bürgerspital an den Kanton wurde der sogenannte "Abtretungsvertrag" abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 1973 in Kraft. Er belässt dem Bürgerspital wichtige Aufgaben in der Betagten- und Behindertenbetreuung und in der Rehabilitation.

Weil die Bürgergemeinde keine Steuereinnahmen hat und das Bürgerspital für den Kanton Betagten- und Behinderteninstitutionen führt, sowie als Gegenleistung für das damals unentgeltlich abgetretene Spitalareal, sieht der Abtretungsvertrag finanzielle Zuwendungen des Kantons an das Bürgerspital vor. Dem Regierungsrat steht für die Abgeltung der Betagten- und Behindertenbetreuung eine "Grundpauschale" von 9,1 Millionen Franken (Stand 1994) zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Regierungsrat über eine sogenannte "Zusatzpauschale". Diese beträgt 4,5 Millionen Franken (Stand 1994). Innerhalb dieses Betrages werden vom Sanitätsdepartement in Einzelverträgen festgelegte Leistungen für die Rehabilitation von Basler Allgemeinpatientinnen und -patienten in der Chrischonaklinik und im RehaB abgegolten.

Seit 1989 verhandeln regierungsrätliche und bürgerrätliche Delegationen über eine Vertragsanpassung. Die Bürgergemeinde machte geltend, das Bürgerspital werde finanziell ausgehöhlt. Es hätte seit 1973 seinen gesamten Vermögensertrag aufbrauchen und darüber hinaus weitere Mittel für Investitionen in die Alters- und Behindertenheime einbringen müssen. Dies sei im Abtretungsvertrag nicht vorgesehen. Die regierungsrätliche Seite war der Auffassung, die bisherigen Zuwendungen müssten eher gekürzt werden.

Den Verhandlungsdelegationen gehörten von seiten des Regierungsrates Dr. Ueli Vischer (Vorsitzender), Veronica Schaller sowie Dr. Christoph Stutz, von seiten des Bürgerrates Dr. Andreas Burckhardt (Vorsitzender), Felix Moppert sowie Felix Rudolf von Rohr an.

Das erzielte Verhandlungsergebnis liegt nun in einem Nachtrag I zum Abtretungsvertrag vor:

Die Abgeltung aus der "Grundpauschale" wird auf 8,5 Millionen Franken gekürzt und nur noch zu 75% an die Teuerung angepasst. Im Rahmen der "Zusatzpauschale" werden zur Abgeltung der Leistungen für die Rehabilitation von Basler Allgemeinpatientinnen und -patienten in der Chrischona-Klinik und im RehaB 3,4 Millionen Franken ausgerichtet. Im weiteren wird ein Defizitbeitrag von 141'000 Franken an die Paul-Speiser-Werkstätte für psychisch Behinderte geleistet.

Aus den 8,5 Millionen Grundpauschale soll das Bürgerspital einen Teil des seit 1973 eingeschossenen Vermögens wieder äufnen können. Sind diese 30 Millionen Franken aufgestockt, erfolgt eine weitere Kürzung der Grundpauschale.

Für die finanzielle Gesundung des Bürgerspitals und die damit verbundene Entlastung des Kantons mussten Rahmenbedingungen gefunden werden. So wurde z.B. die Leimenklinik in ein Alters- und Pflegeheim umgewandelt und es werden künftig privatrechtliche Trägerschaftsformen für weitere Institutionen des Bürgerspitals vom Kanton akzeptiert. Weiter soll die Administration vereinfacht werden. Im Einvernehmen mit dem Kanton erfolgte eine Ablösung von der staatlichen Pensionskasse.

Regierungsrat und Bürgerrat sind überzeugt, dass es gelungen ist, mit dem Nachtrag I den Abtretungsvertrag derart zu ergänzen, dass es dem Bürgerspital möglich sein wird, seine angestammten Aufgaben auch in Zukunft wahrzunehmen und finanziell zu gesunden; gleichzeitig wird der Kanton finanziell entlastet.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ueli Vischer, Vorsteher Finanzdepartement Tel. 267 95 50 Dr. Andreas Burckhardt, Bürgerrat Präsident der Kommission des Bürgerspitals Tel. 272 18 88 Dr. Alfred Zeugin Direktor des Bürgerspitals Tel. 271 84 10