Betreuungsbeiträge an Eltern vorschulpflichtiger Kinder
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzüge A. Bilgeri CVP Ph. Zogg Prog. M. Dubach LDP -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen jährlichen Kredit von 320'000 Franken für Betreuungsbeiträge an Eltern vorschulpflichtiger Kinder in den Jahren 1995 bis 1998 zu bewilligen.
Eltern und Alleinerziehende mit bescheidenem Einkommen müssen ohne zusätzliche Hilfe einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die es nicht mehr erlaubt, die Kinder selbst zu betreuen. An die Kosten der Fremdbetreuung im Tagesheim können sie trotzdem nur einen bescheidenen Beitrag leisten.
Eine solche Regelung ist sowohl familienpolitisch als auch volkswirtschaftlich wenig sinnvoll. Die Kosten für einen Betreuungsplatz betragen annähernd 2'000 Franken pro Kind und Monat, was ungefähr dem erzielten Einkommen der auf den Betreuungsplatz angewiesenen Eltern entspricht. Mit einem Beitrag an die Eltern, der kleiner ist als die Subvention für einen Betreuungsplatz, kann somit die Betreuung durch einen Elternteil erfolgen, weil auf die zusätzliche Erwerbstätigkeit verzichtet werden kann.
Die betroffenen Eltern sollen ein Wahlrecht haben: Sie können im Rahmen des verfügbaren Angebots einen Betreuungsplatz in einer subventionierten Institution beanspruchen oder um einen Betreuungsbeitrag nachsuchen und ihre Kinder selbst betreuen. Damit wird vor allem alleinerziehenden Eltern, die in einem wichtigen Zeitraum der Entwicklung ihrer Kinder die Betreuung selbst übernehmen wollen, eine familienpolitisch sinnvolle Unterstützung geboten.