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Gebrauch von umweltfreundlichem Papier in der Kantonalen Verwaltung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Weisung über den Gebrauch von umweltfreundlichem Papier in der kantonalen Verwaltung erlassen.

Die Weisung regelt die Verwendung von Papiersorten für die Archivierung und Vervielfältigung von Akten und Drucksachen jeder Art. Es wird unterschieden zwischen Akten, die aufgrund der geltenden Regeln dem Staatsarchiv zur Aufbewahrung übergeben werden müssen und den Akten und Drucksachen ohne dauernden Aufbewahrungswert. Diese Weisung richtet sich vor allem an die Schulmaterialverwaltung als zentrale staatliche Einkaufsstelle für den Bereich Vervielfältigungen und Drucksachen sowie an das Staatsarchiv.

Die Weisung enthält Grundsätze über die Verwendung von diversen Papiersorten (Recyclingpapier, chlorfreie und holzhaltige Papiere), sowie über den sparsamen und bewussten Einsatz von Papieren.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung wird ein Faltblatt abgegeben, in welchem die wesentlichen Tips für einen umweltgerechten Papierverbrauch enthalten sind.

Die neue Weisung regelt grundsätzlich nichts Neues, sondern kleidet den gegenwärtigen Zustand in eine verbindliche Weisung für die kantonale Verwaltung.

Weitere Auskünfte

Dr. Robert Heuss Tel. 267 85 60 Staatsschreiber Dr. Josef Zwicker Tel. 267 86 02 Staatsarchivar