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Gesetz über die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Vorlage zum neuen Konsumkreditgesetz welche beim Parlament zur Behandlung ansteht an den Regierungsrat zur Neubearbeitung zurückzugeben. Dies legen neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung nahe.

Der Regierungsrat stellte im Juni 1992 dem Grossen Rat den Entwurf zu einem Konsumkreditgesetz zu; gleichzeitig berichtete er zu einem parlamentarischen Vorstoss betreffend kantonale Erlasse im Geschäft mit Kleinkrediten. Der Grosse Rat verzichtete im Herbst 1992 auf die Behandlung des Geschäftes, da beim Bundesgericht zwei staatsrechtliche Beschwerden gegen kantonale Regelungen hängig waren.

Mittlerweile wurde auf eidgenössischer Ebene das Bundesgesetz über den Konsumkredit erlassen. Das Bundesgericht hat im vergangenen November über die beiden staatsrechtlichen Beschwerden entschieden.

Damit diese neuesten Entwicklungen Eingang in den baselstädtischen Gesetzesentwurf finden können, hat der Regierungsrat die Überarbeitung des bestehenden Gesetzesentwurfs beschlossen. Hierzu beantragt er dem Grossen Rat, ihm das Geschäft zur Neubearbeitung zurückzugeben.

Weitere Auskünfte

Dr. Denise Mangold Tel. 267 80 55 Adjunktin Justizdepartement