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Neue Spitaltaxen ab 1995

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Spitaltaxen in den staatlichen Spitälern für das kommende Jahr festgelegt.

Die Spitaltaxen in den staatlichen Spitälern (Kantonsspital, Felix-Platter-Spital, Kinderspital, Psychiatrische Universitätsklinik) werden leicht erhöht und so der Teuerungsentwicklung angepasst.

Hingegen werden die Taxpunktwerte für die Berechnung von Leistungen der Spitäler gemäss Leistungskatalog nicht verändert.

So zahlen ab 1.1.1995 beispielsweise Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in Basel-Stadt in Akutkliniken und -abteilungen des Kantonsspitals und des Felix-Platter-Spitals (als wichtigste Kategorie) in der

  1. Klasse 483 Franken (bisher 480) zuzüglich Nebenleistungen
  2. Klasse 389 Franken (bisher 387) zuzüglich Nebenleistungen
  3. Klasse 343 Franken (bisher 331) Vollpauschale.

Der dringliche Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerungen in der Krankenversicherung vom 9. Oktober 1992 bleibt bis zum Inkrafttreten des kürzlich in der Volksabstimmung genehmigten Krankenversicherungsgesetzes in Kraft. Dieser regelt unter anderem die Berücksichtigung der Teuerungsentwicklung bei den Spitaltaxen. Die neuen Spitaltaxen entsprechen diesen Vorschriften.

Weitere Auskünfte

Heike Bittel Tel. 267 95 19 Leiterin Finanzen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement