Verordnung über öffentliche Bäder
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über die öffentlichen Bäder des Kantons Basel-Stadt genehmigt.
Der neue Erlass enthält Grundsätze über die Öffnungszeiten und über Einschränkungen des Zutritts. Ferner wird die Benutzung der Anlagen geregelt, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Lärmbelästigungen.
Im übrigen bezeichnet die neue Verordnung das Amt für Energie und Technische Anlagen des Baudepartementes als verantwortliche Stelle für den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Badanstalten.
Die Verordnung umfasst die Gartenbäder Bachgraben, Eglisee und St. Jakob sowie das Hallenbad Rialto.
Weitere Auskünfte
Karl Völlmin, dipl. Ing. ETH Tel. 267 93 85 Chef Ingenieurabteilung und Betrieb Bäder Amt für Energie und technische Anlagen
Remo Rombaldoni, Ing. Tel. 267 93 83 Betriebschef Bäder Amt für Energie und technische Anlagen