Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht: neue Verordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat aufgrund des in der Volksabstimmung angenommenen Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht eine neue Verordnung genehmigt die die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Massnahmen regelt.
Die Stimmberechtigten haben den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zugestimmt. Damit wurden auf Bundesebene die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für die Anordnung der Vorbereitungs- und der Ausschaffungshaft sowie für die Anordnung von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und von Haus- und Personendurchsuchungen.
Das neue Bundesgesetz beauftragt die Kantone, die für den Vollzug notwendigen Einführungsbestimmungen zu erlassen; es erteilt bis zum Erlass derselben, aber während höchstens zwei Jahren den Kantonsregierungen die Befugnis, die notwendigen Bestimmungen auf dem Verordnungswege zu beschliessen.
Die Verordnung legt fest, dass das Appellationsgericht die notwendige Anzahl Einzelrichter und Einzelrichterinnen wählt.
Die Verordnung wird wirksam auf den Zeitpunkt, auf welchen der Bundesrat das Inkrafttreten der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht bestimmen wird. Die Verordnung betreffend Ausschaffungsrichter von 1987 wird aufgehoben.