Änderung der Verordnung über Beiträge an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Tagesheimen und in Heimen sowie durch Pflegeeltern
MedienmitteilungRegierungsrat
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Am 15. März 1995 bewilligte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 1995 - 1998 einen Kredit von jährlich 320'000 Franken für Betreuungsbeiträge an Eltern vorschulpflichtiger Kinder. Dabei machte er die Gewährung davon abhängig, dass der antragstellende Elternteil seit mindestens vier Jahren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat.
Die Verordnungsänderung umfasst diese Ergänzung sowie die Formulierung der Beitragsvoraussetzung, wonach die Betreuung durch einen Elternteil kostengünstiger ausfallen muss, als in einem Heim. Im weiteren wird festgehalten, dass Gesuche für Beiträge an den Sozialpädagogischen Dienst der Schulen des Kantons Basel-Stadt zu richten sind. Die Einzelheiten der Beitragsgewährung sind in Richtlinien des Erziehungsdepartementes geregelt.
Mit diesen Änderungen hat der Regierungsrat gleichzeitig den Titel der Verordnung geändert in: Verordnung über Beiträge an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Kinderbetreuungs-Verordnung).
Die Änderung wird im Kantonsblatt publiziert.