Änderung der Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Regelung betreffend Inkonvenienzentschädigungen bei Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub der neuen Zulagenverordnung angepasst.
Die am 4. Juli 1995 genehmigte Zulagenverordnung bestimmt, dass regelmässige Inkonvenienzzulagen bei Abwesenheiten infolge von Berufs- und Nichtberufsunfall sowie Berufskrankheiten ausgerichtet werden.
Im Rahmen der Überarbeitung aller Zulagen aufgrund des neuen Lohngesetzes für das Basler Staatspersonal war vorgesehen, die regelmässigen Inkonvenienzentschädigungen bei Unfall und Krankheit nicht mehr auszuzahlen. Der Regierungsrat hat nun diese Absicht zugunsten des Personals insofern gelockert, als die Inkonvenienzentschädigung bei Berufs- und Nichtberufsunfall sowie bei Berufskrankheiten wie bisher vergütet wird. Dies entspricht auch den Bestimmungen im Bundesgesetz über die Unfallversicherung.
Da bei Krankheit die Inkonvenienzentschädigung nicht mehr geleistet wird und die Abwesenheiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft denjenigen bei Krankheit gleichgestellt sind, muss die Verordnung betreffend den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub in diesem Punkt dem neuen Recht angepasst werden.