Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen bei den Ergänzungsleistungen (EL) welche im Rahmen der dritten Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes vorgenommen werden sollen.

Der Vorentwurf des Bundesrates hat verschiedene Verbesserungen für Rentenberechtigte mit eigenem Haushalt zum Gegenstand. Die Änderungsvorschläge sollen insbesondere dazu führen, dass EL-Berechtigte vermehrt auch bei Krankheit zu Hause, sei es in der Mietwohnung oder im eigenen Heim, verbleiben können. Die Verbesserungen führen zwar zu Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen, entlasten aber teilweise die kantonalen Zusatzleistungen (Pflegehilfe). so dass der Regierungsrat die finanziellen Auswirkungen für vertretbar hält.

Der Regierungsrat begrüsst insbesondere die verbesserte Deckung von Krankheitskosten, welche auch die Spitex-Kosten mitumfassen. Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz hauswirtschaftliche Leistungen nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden können, ist die vorgeschlagene Regelung zu unterstützen und gibt Spielraum für das Entwickeln von alternativen Wohnformen im Alter. Diesem Zweck kommt auch die vorgeschlagene Regelung über die Berücksichtigung von Mietzinskosten entgegen, welche eine verbesserte Deckung für die Miet-Nebenkosten bringen soll.

Weitere Auskünfte

Alexander Matsoukis Tel. 267 86 53 Amt für Sozialbeiträge