Anpassung verschiedener Ansätze per 1. Januar 1996 an die Teuerung
MedienmitteilungRegierungsrat
Personal-/Medieninformation
Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter
Ende November haben wir Sie darüber orientiert, dass die Lohnansätze per 1. Januar 1996 mit 0,7% der Teuerung angepasst werden. Heute haben wir zu weiteren Ansätzen verschiedener Löhne, Lohnbestandteile respektive Unterhaltszulagen Beschlüsse gefasst: Unterhaltszulage (Erhöhung um 1,7%) pro Monat pro Jahr - Unterhaltszulage bei einer Kinderzulage Fr. 315.-- Fr. 3'780.-- - Unterhaltszulage bei zwei Kinderzulagen Fr. 396.-- Fr. 4'752.-- - Unterhaltszulage bei drei Kinderzulagen Fr. 427.-- Fr. 5'124.-- - Unterhaltszulage bei vier und mehr Kinderzulagen Fr. 452.-- Fr. 5'424.-- Die Kinderzulagen (Fr. 140.- bzw. für Kinder in Ausbildung Fr. 170.- pro Monat) bleiben für das Jahr 1996 vorerst unverändert. Hiezu haben wir dem Grossen Rat eine Vorlage unterbreitet, die eine Erhöhung von zehn Franken vorsieht.
Die Löhne der Lehrlinge, Spitalschülerinnen und -schüler, welche vom Lohngesetz unabhängig sind, werden auf den 1. Januar 1996 um 1,7% erhöht.
Hingegen werden die Entschädigungen für Praktikantinnen und Praktikanten vorerst beibehalten, da vom Personalamt derzeit eine Neuregelung ausgearbeitet wird. Die Neuregelung soll dem Regierungsrat im März 1996 vorgelegt werden.
Unverändert bleiben auch die übrigen Zulagen gemäss Zulagenverordnung, deren Höhe erst kürzlich (Juli 1995) neu festgelegt wurde.
Mit freundlichen Grüssen
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident
- Jörg Schild
Der Staatsschreiber
- Dr. Robert Heuss