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Aufhebung der Polizeistunde

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates einen Bericht zur zweiten Lesung über die Aufhebung der Polizeistunde verabschiedet.

Am 27. April 1995 hat der Grosse Rat die Vorlage zur Aufhebung der Polizeistunde mit einer Stimme Mehrheit in eine zweite Lesung verwiesen. Vor allem zum Schutz der nach Mitternacht tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte eine optimale Lösung vorgelegt werden.

Die Sozialpartner konnten sich nun auf eine Zusatzvereinbarung zum GAV verständigen, wonach sich die Arbeitgeber verpflichten, den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel für den Heimweg ein Transportmittel auf ihre Kosten zur Verfügung zu stellen.

Ganz allgemein behält sich der Regierungsrat nach einer Aufhebung der Polizeistunde vor, gegebenenfalls zu prüfen, ob das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln nach Mitternacht noch erweitert werden soll.

Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem verstärkten Jugendschutz hat der Regierungsrat im übrigen eine Anregung der Fachkommission für Suchtfragen in abgewandelter Form aufgenommen. Neu soll ein Alkoholausschankverbot an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nach 24.00 Uhr gesetzlich verankert werden. Dem Schutz der Jugend vor ungehemmtem Alkoholkonsum nach Mitternacht wird damit vermehrt Rechnung getragen.

Weitere Auskünfte

Heinz-Dieter Neerforth, lic. iur. Tel. 267 71 73 Departementssekretär II Polizei- und Militärdepartement