Behinderung des öffentlichen Verkehrs durch Parkplätze
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Peter Bachmann SP -- Strengere Überwachung an speziell neuralgischen Orten und ein strikteres Durchsetzen von bestehenden Parkverboten soll zur Verbesserung des Verkehrsflusses beim öffentlichen Verkehr verhelfen.
Der im Jahre 1971 vom Grossen Rat getroffene Grundsatzbeschluss, wonach dem öffentlichen Verkehrsmittel der Vorrang einzuräumen sei, ist nach wie vor wegweisend. Weil Busse und Trams immer wieder durch parkierte Autos behindert werden und diese Behinderungen die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigen, hat der Regierungsrat bereits im Herbst 1993 die BVB beauftragt, eine Liste der zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu verbessernden Verkehrssituation zusammenzustellen. Aus der Liste geht hervor, in welchen Strassen Basels die öffentlichen Verkehrsmittel durch parkierte Fahrzeuge in erheblichem Mass behindert werden und sie zeigt, wo Massnahmen eingeleitet bzw. geprüft werden müssen. Die mit gezielten Massnahmen einzusparenden Betriebskosten der BVB werden auf 5 Mio. Franken geschätzt.
Zur Frage, ob die eintretenden Behinderungen durch die Aufhebung von Parkplätzen bzw. die Durchsetzung bestehender Parkverbote verringert werden kann, gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass im Einzelfall aufgrund der betreffenden örtlichen Verhältnisse abgeklärt und entschieden werden muss, welche Massnahmen sinnvoll sind. Striktes Durchsetzen bestehender Parkverbote soll weitere der heute bestehenden öV-Behinderungen beheben. Zur Möglichkeit, Parkbussen durch Privatfirmen erheben zu lassen, verweist der Regierungsrat auf die Antwort zu einem Anzug P. Dilitz betreffend Einsatz von Privatfirmen für Parkplatzkontrollen.
Die Forderung nach ganztägiger Überwachung besonders wichtiger Strecken des öffentlichen Verkehrs wird dahingehend entgegengenommen, dass auf Begehren der BVB gegenüber heute eine deutlich strengere Überwachung in der Dornacherstrasse, Güterstrasse, Steinentorstrasse, Feldbergstrasse und Inneren Margarethenstrasse erfolgen soll.
Insgesamt erweist sich die Beseitigung von Behinderungen des öffentlichen Verkehrs durch parkierte Autos als Daueraufgabe. Das Parkplatzregime einer Stadt der Grösse von Basel muss laufen überprüft und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Da die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zum Teil entgegengesetzt sind, müssen an vielen Stellen Lösungen gefunden werden, die einem allgemein akzeptablen Konsens entsprechen. Für den öffentlichen Verkehr gilt es hier, ein Optimum herauszuholen, d.h. die durch das Parkplatzregime induzierten Behinderungen auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren. Die Suche nach diesem Optimum stellt einen dauernden Prozess dar.