Beiträge an Krankenkassenprämien - Erhöhung der Einkommensgrenzen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die massgebenden Einkommensgrenzen für den Bezug von Krankenkassenprämien-Beiträgen ab 1. Juni 1995 zu erhöhen.
Der Kanton übernimmt einen Teil der Grundversicherungsprämie für Heilungskosten für Personen, die länger als fünf Jahre im Kanton wohnhaft sind und deren Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet: Bis zu einer Einkommenshöhe von 24'000 bzw. 36'000 Franken für Alleinstehende in Ausbildung, mit Taggeld oder Rente werden ein bzw. zwei Drittel der Prämie vergütet. Die Einkommensgrenzen für Verheiratete oder Alleinstehende mit Unterhaltspflicht belaufen sich für eine analoge Vergütung der Prämien auf 36'000 bzw. 54'000 Franken.
Diese Leistungsverbesserungen sind dem Kanton möglich, da der Bund erhöhte Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung stellt. Diese zweckgebundenen Beiträge stammen aus dem Ertrag der neu eingeführten Mehrwertsteuer. Dem Kanton entstehen damit keine finanziellen Mehrbelastungen; im Gegenteil er wird entlastet.
Weitere Informationen und Auskünfte für eine Antragsstellung können beim zuständigen Amt für Sozialbeiträge, Austrasse 67, 4003 Basel (Tel. 061/267 86 65/ 267 86 66) eingeholt werden.