Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

BVB-Streik: Regierungsrat verwarnt Fahrdienstpersonal das gestreikt hat

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat kann für die neuerliche Arbeitsniederlegung durch die Fahrdienstangestellten der BVB kein Verständnis aufbringen. Das neue Lohngesetz bringt insgesamt für die Fahrdienstangestellten wesentliche finanzielle Verbesserungen wenngleich die nicht mehr zeitgemässe Lenkzeitgutschrift halbiert wird. Dem Personal das am 19. Juli 1995 gestreikt hatte hat der Regierungsrat eine schriftliche Verwarnung erteilt.

Mit dem neuen Lohngesetz erhielt der Regierungsrat vom Grossen Rat den Auftrag unter anderem das Zulagenwesen gemäss den neuen rechtlichen Gegebenheiten zu bereinigen, d.h. alle Zulagen auf ihre Berechtigung bzw. ihre Höhe zu überprüfen. Entgegen den Verlautbarungen der Personalverbände handelt es sich demnach nicht um Sparbeschlüsse, die zu treffen waren.

Die Bereinigung geschah vorerst in intensiven Verhandlungen innerhalb der Paritätischen Kommission, also zusammen mit den Arbeitnehmervertretern. Hieran schlossen sich mehrere Verhandlungsrunden zwischen dem Regierungsrat und den Personalverbänden an, mit dem Zweck, die Differenzen zwischen dem Entwurf der Paritätischen Kommission und den Vorstellungen des Regierungsrates in direktem Gespräch zu bereinigen.

Der Regierungsrat verwahrt sich deshalb dagegen, dass von Seiten der Personalverbände der Eindruck erweckt wird, es hätten keine Verhandlungen stattgefunden; man müsse den Regierungsrat an den Verhandlungstisch zwingen. Dies ist umsomehr ungerechtfertigt, als sich der Regierungsrat in diesen Gesprächen zu sehr weitgehenden Lösungen bereit erklärt hat. So insbesondere bei der Lenkzeitgutschrift, die nach Auffassung des Regierungsrates ihre Berechtigung verloren hat und deshalb ursprünglich ganz abgeschafft werden sollte. Da sich die Verbände mit der letztlich angebotenen Halbierung nicht einverstanden erklären wollten, blieb hier eine Differenz (von 8 Minuten) bestehen.

Die Lenkzeitgutschrift wurde zu einer Zeit eingeführt, als das Staatspersonal noch 44 Stunden pro Woche zu arbeiten hatte. In der Zwischenzeit wurde die Arbeitszeit auf 42 Stunden reduziert und eine bzw. zwei zusätzliche Ferienwochen eingeführt. Zwar haben der Verkehr und die Hektik im Verkehr zugenommen, doch gerade im Innerstadtbereich und an anderen neuralgischen Punkten wurde durch die Einführung von Sperrzonen und Sperrflächen einiges erreicht, was auch die Arbeit des Fahrdienstpersonals erleichtert. Hinzu kommen Schaltungen der Lichtsignalanlagen zugunsten des öffentlichen Verkehrs, die eine bessere Einhaltung des Fahrplans erlauben sowie die Erleichterungen, die durch ständig besser werdendes Rollmaterial erreicht werden konnten.

Die Arbeitszeit des BVB Fahrdienstpersonals pro Woche setzt sich wie folgt zusammen:

42.0 h bezahlt 3.1 h Pausen (1,1 h) und Zeitgutschriften (Lenkzeit 1,8 h; Zeitzuschläge gem. Arbeitszeitgesetz ca. 0,2 h) 1.0 h Nebenarbeiten 37.9 h Fahrzeit inkl. Endaufenthalte

Die Endaufenthalte betragen pro Woche zwischen 3.8 h bis 7.2 h.; sie dienen natürlich auch zum Ausgleich von Verspätungen, d.h. die reine Arbeitszeit am Lenkrad beträgt effektiv zwischen 30.7 h bis 34.1 h.

Auch die Lohnsituation des Fahrdienstpersonals darf als sehr gut angesehen werden. Das neue Lohngesetz bringt dem Fahrdienstpersonal durchwegs zum Teil erhebliche finanzielle Verbesserungen. So kann ein dienstälterer Mitarbeiter (z.B. 15 Dienstjahre) in den Genuss einer Lohnerhöhung von rund 3'000 Franken per annum gelangen. Dienstjüngere Mitarbeiter profitieren durch das neue Stufensystem bei der Überführung nur wenig, zählen aber mittelfristig durch die Verbesserungen, die die Lohngesetz- Revision bringt, ebenfalls zu den Gewinnern.

Zur Beurteilung der Sachlage gehört insbesondere auch der Quervergleich zu anderen Funktionen. Mit dem neuen Lohngesetz werden die Fahrdienstangestellten der BVB allen Berufsgattungen mit einer 3- bis 4-jährigen Berufslehre gleichgestellt. Betrachtet man den Bruttolohn inklusive Geld- und Zeitzulagen, resultieren Frankenbeträge, die um ca. 2 Lohnklassen höher liegen. In diesen Lohnklassen sind kaufmännische, bzw. technische Funktionen eingereiht, die nur von arrivierten und erfahrenen Berufsleuten ausgeübt werden können. Im Unterschied dazu ist ein Lastwagenchauffeur bei der kantonalen Verwaltung 2 Lohnklassen unterhalb der Fahrdienstangestellten eingereiht. Weitere Details wurden an der heutigen Medienkonferenz des Verwaltungsratsausschusses der BVB bekanntgegeben.

Aufgrund dieser Sachlage sieht der Regierungsrat keine Veranlassung, auf seine Beschlüsse zurückzukommen und er hat kein Verständnis für den als Protestpause bezeichneten, beamtenrechtlich nicht tolerierbaren Streik. Er hat deshalb die an der Aktion vom 19. Juli 1995 beteiligten rund 80 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Fahrdienstes der BVB schriftlich verwarnt.

Die übrigen, am Streik nicht Beteiligten des BVB-Fahrdienstpersonals wurden vom Regierungsrat ebenfalls mit einem Schreiben hierüber informiert.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Mathias Feldges Vorsteher der BVB Tel. 267 85 40 Die ausführliche Dokumentation zur Medienkonferenz des BVB-Verwaltungsratsausschusses kann bei den BVB, Tel. 267 89 52, bestellt werden.