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Das Ausverkaufswesen wird liberalisiert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die kantonale Gesetzgebung über das Ausverkaufswesen aufzuheben.

Die eidgenössischen Räte haben im März 1995 einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestimmt, welche die Vorschriften über Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen aufhebt. Diese neue Ordnung tritt am 1. November 1995 in Kraft. Entsprechend sind auch die kantonalen Erlasse zum Ausverkaufswesen aufzuheben; so sollen das "Gesetz betreffend die Einführung der Ausverkaufsbestimmungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb" im Kanton Basel-Stadt und die Verordnung betreffend das Ausverkaufswesen ersatzlos annulliert werden.

Mit der Aufhebung des Ausverkaufsrechts entfällt die staatliche Kontrolle über Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen. Diese sind damit nicht mehr bewilligungspflichtig und unterliegen auch keinen zeitlichen Beschränkungen mehr. Der Regierungsrat begrüsst diese Liberalisierung marktpolitischer Vorschriften.

Die Grundsätze des UWG zum Schutz der Konsumenten und Konkurrenten (Gebot der Klarheit und Wahrheit in der Werbung) sowie die Pflicht zur Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabe-Verordnung) bleiben allerdings bestehen.

Weitere Auskünfte

Kurt Ehret Tel. 267 70 32 Leiter Gewerbepolizeilicher Dienst Polizei- und Militärdepartement