Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel: Der Regierungsrat will keine Standesinitiative einreichen
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzug Thomas Baerlocher Prog) -- Das vor kurzem neu formulierte Lebensmittelgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen enthält eine Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Auch eine Produktionshaftpflicht ist seit dem 1. Januar 1994 auf Bundesebene geregelt. In Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses erachtet es der Regierungsrat darum nicht als notwendig eine Standesinitiative zur Einführung der Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel einzureichen.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden heute auch in der Schweiz zunehmend angeboten. Dabei möchten Konsumentinnen und Konsumenten wählen können, ob sie solche Produkte kaufen möchten. In einem parlamentarischen Vorstoss wurde deshalb angeregt, eine Deklarationspflicht für gentechnisch hergestellte Lebensmittel, ein Genehmigungsverfahren für diese Produkte sowie eine umfassende Produktehaftung einzuführen. Da solche Regelungen auf eidgenössicher Ebene erfolgen, haben die unterzeichnenden Grossräte eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt angeregt.
Der Regierungsrat hält eine solche Standesinitiative nicht mehr für notwendig. Das revidierte Lebensmittelgesetz sowie die entsprechenden Verordnungen des Bundes, die seit dem 1. Juli 1995 in Kraft sind, genügen nach Ansicht des Regierungsrates den Forderungen des Konsumentenschutzes. Die bestehenden Gesetze sehen zum Beispiel eine weitgehende Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel vor.
Ein Bewilligungsverfahren für die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel soll demnach auf eidgenössischer Ebene realisiert werden. Die Produktehaftung auch für gentechnisch veränderte Produkte ist im Produktehaftpflichtgesetz mit einigen wenigen Vorbehalten bereits verwirklicht.