Die Ordnung über die Ausbildung und Prüfung für das Lehramt an mittleren und oberen Schulen des Kantons Basel-Stadt wurde überarbeitet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die vom Erziehungsrat erlassene überarbeitete Ordnung über die Ausbildung und Prüfung für das Lehramt an mittleren und oberen Schulen des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Sie ersetzt die "Ordnung über die Ausbildung und Prüfung von Mittel- und Oberlehrern des Kantons Basel-Stadt".
Die neue Lehrkraftausbildung für die Sekundarstufe I wird nicht vor 1996 beginnen können; die Vorschriften der laufenden Ausbildung werden für die jetzigen und die 1995 beginnenden Studierenden bis zur Jahrtausendwende von Belang sein.
Die Neuregelung der Lehrerbildung Sekundarstufe I wird lediglich die Vorschriften für das Lehramt an mittleren Schulen überflüssig machen, nicht jedoch jene für die oberen Schulen, jedenfalls solange nicht als keine Neuordnung der Lehrkraftausbildung für die Sekundarstufe II erfolgt.
In der bisherigen Fassung entsprach die Ordnung nicht mehr dem neuesten Stand. Sie ist nunmehr konsequent geschlechtsneutral formuliert. Hinsichtlich der Diplome und der Ausbildungsinstitutionen werden die heute geltenden Begriffe verwendet.
- Das sogenannte Oberlehrer-Nebenfach fällt weg - mit der Konsequenz, dass in Zukunft im 2. Schulfach (in jenem, wo keine Hausarbeit geschrieben wurde) ebenfalls eine schriftliche Prüfung geschrieben werden muss.
- Der Oberlehrerstudiengang ist in den Fächern Chemie und Biologie mit dem Diplomlehrgang identisch. Ein zweites Fach muss in diesen Fächern nicht gewählt werden.
- Informatik wurde in den Fächerkanon für das Lehramt an mittleren und oberen Schulen aufgenommen, allerdings nur in Verbindung mit Mathematik.