Dritte Lokalradiokonzession für die Region Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen stellt die Forderung auf, dass lokale und regionale Versorgungsgebiete in der Regel über ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten für die Programmveranstaltung verfügen. Diese Prüfung obliegt dem BAKOM. Es kann in keinem Fall Aufgabe der kantonalen Behörden sein, diese Prüfung dem hierfür zuständigen und mit der nötigen Sachkompetenz ausgestatteten Bundesamt abzunehmen.
Aufgabe der Kantone kann es lediglich sein, sich in medienpolitischer Hinsicht zu äussern. Dies haben sie in ihren Stellungnahmen zur UKW-Sendernetzplanung Anfang 1994 getan. Die beiden Kantonsregierungen haben beschlossen, sich in dieser Sache nicht mehr zusätzlich zu äussern.
Die beiden Regierungsräte Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben in ihrer heutigen Sitzung eine entsprechende Stellungnahme zuhanden des BAKOM verabschiedet.