Effizienteres und kostengünstigeres Verfahren zur Bevorschussung von Leistungen der Öffentlichen Arbeitslosenkasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen ein vereinfachtes und kostensenkendes Verfahren zur Bevorschussung von Leistungen der öffentlichen Arbeitslosenkasse einzuführen.
Dieses neue Verfahren soll dann angewandt werden, wenn arbeitslose Personen die Arbeitslosenentschädigung nicht fristgerecht erhalten oder zeitlich befristete Leistungskürzungen vorliegen und keine Bevorschussung nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu Lasten der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung möglich ist. Diese Personen erhalten neuerdings vom Arbeitsamt direkt eine finanzielle Unterstützung in der Höhe des Existenzminimums anstelle der bisher üblichen Leistungen durch das Fürsorgeamt. Die so geleisteten Beträge werden mit den späteren Leistungen der Arbeitslosenkasse verrechnet.
Dadurch kann ein zusätzliches Anmeldeverfahren beim Fürsorgeamt vermieden werden; ebenso bestehen bessere Verrechnungsmöglichkeiten, was den Missbrauch von Fürsorge- und Arbeitslosengeldern reduziert.