Eidg. Verordnung über die Unfallversicherung für Arbeitslose: Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat befürwortet in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern die vorgesehene Revision der Verordnung über die Unfallversicherung der arbeitslosen Personen mit welcher neuerdings von der Arbeitslosenentschädigung eine Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle abgezogen werden soll.
Bisher waren arbeitslose Personen gegen Nichtberufsunfälle beim Versicherer des letzten Arbeitsgebers prämienfrei versichert. Aufgrund der Zunahme der Arbeitslosenzahlen und damit auch der Aufwendungen der Unfallversicherer für Unfälle dieser Personengruppe in den letzten Jahren wird mit der vorgesehenen Verordnungsänderung die Prämienfreiheit aufgehoben. Diese Änderung basiert auf der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, in der unter anderem fixiert wird, dass von der Arbeitslosenentschädigung eine Prämie für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle abgezogen werden soll.
Der Regierungsrat befürwortet im wesentlichen die vorgesehene Änderung. Er hält jedoch den von der SUVA als Versicherer berechneten Prämiensatz von 31 Promillen für zu hoch. Ferner schlägt der Regierungsrat vor, nur eine Stelle als Empfänger von Unfallmeldungen zu bezeichnen und den Zeitraum für die Versicherungsdeckung bis zur Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung zu erstrecken, damit keine Deckungslücke entsteht.