Eidgenössisches Waffengesetz: Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartementes den Entwurf für ein neues Waffengesetzes.
Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines eidgenössischen Waffengesetzes, welches die in der Praxis aufgetauchten Lücken der aktuellen Konkordatslösung in der Zukunft zu schliessen vermag. Er hält jedoch dafür, dass das neu zu schaffende Waffengesetz des Bundes eindeutiger vom bereits geltenden Bundesgesetz über Kriegsmaterial abzugrenzen ist. Zudem soll der Begriff der Waffe im neuen Waffengesetz klarer definiert werden. Nur so kann die notwendige Klarheit für die mit dem Vollzug des neuen Bundesgesetzes betrauten kantonalen Instanzen geschaffen werden.
Die wichtigsten Regeln im Gesetzesentwurf (Waffenerwerb für alle Arten von Schusswaffen nur mittels Waffenerwerbsschein, Waffentragerlaubnis ohne Bedürfnisnachweis) orientieren sich an der Lösung der baselstädtischen Waffengesetzgebung, die sich in der Praxis sehr bewährt hat.
Analog der geltenden Regelung im Kanton Basel Stadt sollen gefährliche Gegenstände und Geräte, wie einhändig bedienbare Spring- und Schmetterlingsmesser, Schlagstöcke, Wurfsterne, etc., als verbotene Gegenstände klassiert werden. Ebenso soll besonderes Waffenzubehör, wie Laserzielgeräte, Schalldämpfer, etc., für welches im zivilen Bereich der Jäger und Schützen kein plausibler Anwendungsbereich vorhanden ist, verboten werden.