Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe hält den Zeitpunkt allerdings noch für verfrüht.
In einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschafts-Departement begrüsst der Regierungsrat die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe aus lufthygienischer Sicht. Mit dem neuen Bundesgesetz soll ein wichtiger Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Schwerverkehr gemacht werden; auch wird ein Anreiz zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene geschaffen. Allerdings scheint dem Regierungsrat die Einführung im heutigen Zeitpunkt noch verfrüht.
Er bedauert, dass entgegen früherer Absichtserklärungen, nämlich keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im schweizerischen Alleingang einzuführen, mit dem heutigen Entwurf zu einem Schwerverkehrsabgabegesetz nun eine Mehrbelastung des Schwerverkehrs dennoch ohne Abstimmung mit der EU in die Wege geleitet werden soll.
Nachdem das Ziel des Gesetzes letztlich in der Internalisierung der externen Kosten liegt und der Anteil der Luftverschmutzung an diesen Kosten mehr als die Hälfte beträgt, sollte aus Sicht des Regierungsrates zusätzlich zur Bemessung der Abgabe nach Gesamtgewicht der Fahrzeuge und gefahrenen Kilometern eine Differenzierung nach Emissionen vorgenommen werden.
Auch der vorgesehene Zeitpunkt für das Inkrafttreten ist nach Meinung des Regierungsrates verfrüht, da zurzeit noch kein serienreifes Gerät zur Erfassung der Fahrleistung vorliegt. Ferner hält er es für verfehlt, dass der Gesetzesentwurf keine Ausnahmen für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, für Feuerwehrfahrzeuge und weitere Fahrzeuge der öffentlichen Hand vorsieht. Dies führt zu einer Mehrabgabe der Kantone an den Bund, die ihnen dann im Rahmen des Kantonsanteils - allenfalls zweckgebunden - zum Teil wieder rückvergütet wird.