Entwurf für ein Bundesgesetz über die Spielbanken: Vernehmlassung des Regierungsrates
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung an den Bundesrat die dem Entwurf für ein Spielbankengesetz zugrundeliegenden Absichten insbesondere die Bemühungen um Seriosität und Transparenz der Spielbanken sowie zur Vermeidung sozialer Auswirkungen. Der Gesetzesentwurf ist allerdings zu detailliert und im Grundtenor allzu restriktiv ausgefallen.
Die Absicht, die möglichen negativen Auswirkungen und Begleiterscheinungen von Spielbanken zu mindern bzw. in den Griff zu bekommen, ist zwar richtig. Letztlich könnte aber nur ein Verbot von Spielbanken die befürchteten Gefahren völlig ausschliessen; die Stimmberechtigten haben sich jedoch in der Volksabstimmung von 1993 klar gegen sein solches Verbot ausgesprochen.
Nutzen und Effizienz der Spielbanken werden durch das Gesetz in Frage gestellt, wenn nicht gar gefährdet, insbesondere im Hinblick auf deren überwiegenden Zweck, als Einnahmequelle zugunsten der Bundesfinanzen zu dienen. Angesprochen sind hier die internationale Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Spielbanken und erst recht der Anreiz von Unternehmern, unter diesen Bedingungen in der Schweiz überhaupt einen Spielbankenbetrieb aufzuziehen.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage der Spielbankenabgaben, ohnehin ein zentraler Punkt der Vorlage, umso grössere Bedeutung. Deshalb befremdet die Tatsache, dass eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik auf breiter Basis offenbar nicht stattgefunden hat. Die im Gesetzesentwurf zur Diskussion gestellten Lösungen orientieren sich offensichtlich einseitig an der Mittelbeschaffung für den Bund, ohne die Kompetenz der Kantone zu berücksichtigen. Die Abgabemodelle erscheinen denn auch eher realitätsfremd und darum kontraproduktiv.