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Entwurf für ein revidiertes Fernmeldegesetz: Vernehmlassung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst die Liberalisierung in der schweizerischen Telekommunikation und die damit verbundene notwendige Revision des Fernmeldegesetzes (FMG).

In einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirt-schaftsdepartement begrüsst der Regierungsrat den Entwurf des neuen Fernmeldegesetzes. Es beendet das bisherige Telephonie- und Netzmonopol der PTT und ermöglicht eine Öffnung des schweizerischen Fernmeldemarktes. Mit dem neuen Gesetz sollen die ordnungspolitischen Interessen von den Interessen der Telecom PTT weitestgehend getrennt werden.

Die Grundversorgung soll dabei als prioritäres sozialpolitisches Anliegen überwacht werden. Die Finanzierung über Konzessionsgebühren soll auf alle Marktteilnehmer in der Telekommunikation verteilt werden. Zusätzlich sind Regeln für die Zusammenarbeit der verschiedenen Dienstleistungs-anbieter in den Bereichen Frequenzverwaltung, Verwaltung der Adressen, Netz- und Endgeräte-Sicherheit sowie Fernmeldegeheimnis notwendig. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) soll zukünftig als Regulierungsbe-hörde fungieren.

Der Regierungsrat begrüsst es, dass im neuen Gesetz zwischen einer zuverlässigen und preiswerten Grundversorgung und dem freien Wett-bewerb unterschieden werden soll. Er vermisst jedoch eine Bestimmung, welche bei der flächendeckenden Grundversorgung eine Qualitätskontrolle vorsieht.

Angesichts des hohen Wachstumspotentials und der rasanten technolo- gischen Entwicklung sind bei den Dienstleistungen im Bereich der Telekom-munikation in Zukunft umfassende Änderungen zu erwarten. Für die Wett-bewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist daher die Ent-wicklung konkurrenzfähiger Produkte und Dienstleistungen in der Telekom-munikation von überaus grosser Bedeutung. Damit die Schweiz mit der internationalen Entwicklung Schritt halten kann, ist die Schaffung neuer Rahmenbedingungen dringend erforderlich. Deshalb erscheint dem Regie-rungsrat eine Revision des bestehenden Fernmeldegesetzes unerlässlich.

Um die Liberalisierung der Telekommunikation in der Schweiz im selben zeitlichen Rahmen wie in der EU umsetzen zu können, soll das neue Fern-meldegesetz auf den 1.1.1998 in Kraft gesetzt werden.

Weitere Auskünfte

Wolfgang Fleischer, lic. oec. Tel. 267 85 55 akad. Mitarbeiter, Wirtschafts- und Sozialdepartement