Erhalt und Schaffung ökologischer Ausgleichsflächen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen erlassen. Sie bezweckt die Förderung besonderer ökologischer Leistungen in der Landwirtschaft.
Zur Förderung besonderer ökologischer Anstrengungen in der Landwirtschaft kann der Kanton künftig Beiträge an Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben ausrichten.
Die kantonalen Beiträge werden in Ergänzung zu den Direktzahlungen des Bundes ausgerichtet. Die Landgemeinden können diese Beiträge aufstocken.
Die Verordnung tritt auf den 1. Juli 1995 in Kraft. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im eidgenössischen Landwirtschaftsgesetz (Art. 316 der zugehörigen Verordnung betreffend ergänzende Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Sie ist Bestandteil des vom Parlament im Frühjahr genehmigten kantonalen Naturschutzkonzeptes. Mit dem Erlass dieses Gesetzes hat der Grosse Rat einen Rahmenkredit von 145'000 Franken für derartige Massnahmen gesprochen.
Zu den beitragsberechtigten Objekten gehören Hecken, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Streuobstbestände (Hochstamm-Feldobstbäume) und Spezialstandorte (Biotope, Reb- und Ackerbegleitflora).
Im Kanton Basel-Stadt kommen rund 15 Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter als Berechtigte in Frage. Die jährlichen Kosten werden den Betrag von Franken 40'000.-- nicht übersteigen. Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen werden bereits in den Nachbarkantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn ausgerichtet. Die Regelung des Kantons Basel-Landschaft aus dem Jahre 1993 entspricht der baselstädtischen.