Erhöhung der Kinderzulagen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor die Kinder- bzw. Ausbildungszulagen per 1.1.1996 der Teuerung anzupassen und auf 150 bzw. 180 Franken zu erhöhen. Das Gesetz über Kinderzulagen für Arbeitnehmer soll entsprechend geändert werden.
Der Regierungsrat hat in den vergangenen dreissig Jahren die Kinderzulagen regelmässig der Teuerung angepasst, wobei die Erhöhungen in der Regel über den dann aktuellen Indexstand hinaus angesetzt wurden. Er hat anlässlich der letzten Revision im Jahre 1993 zugesichert, dass die Kinderzulagen auch in Zukunft periodisch angepasst würden.
Eine Ende 1993 eingereichte Volksinitiative verlangt die Erhöhung der Kinder- bzw. Ausbildungszulagen auf mindestens 200 bzw. 240 Franken. Gleichzeitig fordert sie die regelmässige Anpassung dieser Zulagen an die Teuerung.
Einer Indexierung der Kinderzulagen steht der Regierungsrat nach wie vor ablehnend gegenüber. Dies umso mehr, als gemäss Initiative auf den im Bereich der AHV geltenden Mischindex abgestellt werden soll, der in letzter Zeit selbst bei den grossen Sozialwerken AHV/IV in Frage gestellt wurde. Der Regierungsrat ist hingegen weiterhin bereit, ohne weiteres auch inskünftig die Kinderzulagen soweit erforderlich der Teuerung anzupassen.
Die in der Initiative geforderte, massive Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen sprengt nach Meinung des Regierungsrates jeden Rahmen. So hätten diese Zulagen aufgrund der im Initiativtext vorgegebenen Regeln seit dem 1.1.1995 bereits Fr. 240.20 bzw. Fr. 288.20 betragen müssen.
Die Kinderzulagen werden nach dem geltenden Kinderzulagengesetz ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert. Bei denjenigen Arbeitgebern, die die Kinderzulagen direkt und selbständig auszahlen, schlägt eine massive Erhöhung der Kinderzulagen unmittelbar auf die Kostenrechnung durch. Die einer Familienausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber werden indirekt durch die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages belastet, den sie aufgrund der Lohnsumme zu entrichten haben.
Der Regierungsrat hält eine massive Erhöhung der Kinderzulagen im heutigen wirtschaftlichen Umfeld nicht für vertretbar. Er befürwortet eine massvolle Anpassung der Zulagen an die Teuerung und beantragt dem Kantonsparlament die Kinder- und Ausbildungszulage per 1.1.1996 auf 150 bzw. auf 180 Franken zu erhöhen.