Erneuerung des Beitrages an die Koordinationsstelle Behindertentransport 2-jähriger Versuch mit Spontanfahrten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die weitere Beitragsleistung an die Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel (KBB) gutgeheissen und gleichzeitig beschlossen einen Versuch mit Spontantransporten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer durch einen auf zwei Jahre befristeten Beitrag zu ermöglichen.
Die Kantonsparlamente von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben 1990 gleichlautende Kreditvorlagen zur weiteren Verbesserung des Behindertentransportes verabschiedet und eine Vereinbarung zur Schaffung der gemeinsamen Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel. Die Verbesserung des Transportangebotes hat ein überzeugendes Echo ausgelöst: Die Anzahl der transportierten Behinderten wuchs seit dem ersten Jahr der Vereinbarung (1991) von 49’000 auf 134’000 im Jahr 1994 an. Das gewählte Konzept hat sich offensichtlich bewährt und soll deshalb weitergeführt werden.
Mit einem neuen, auf zwei Jahre befristeten Pilotprojekt, soll nun versucht werden, eine offenkundige Lücke im Transportangebot für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zu schliessen. Bisher war es nur sehr beschränkt möglich, diesen Mitmenschen spontane Fahrtwünsche zu erfüllen. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind hier speziell betroffen, da sie kein normales Taxi benützen können, sondern auf geeignete Spezialfahrzeuge mit Hebebühnen angewiesen sind. Mit dem beschlossenen Projekt soll nun versucht werden, diese Angebotslücke zu schliessen, und zwar zu Preisen, die für die Behinderten tragbar sind, die jedoch gleichzeitig verhindern sollen, dass planbare und im voraus bestellbare und damit disponierbare Fahrten kurzfristig bestellt werden.
Für das partnerschaftliche Projekt beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Beitragsanteil von Basel-Stadt von maximal 300’000 Franken zu bewilligen.
Mit ihren Beschlüssen zeigen die beiden Kantonsregierungen, dass sie gewillt sind, eine, auf die Mobilitätsbedürfnisse der Behinderten zugeschnittene Lösung des Problems, kurzfristig herbeizuführen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt löst damit auch seine Versprechungen ein, die im Zusammenhang mit der BVB-Rollmaterialbeschaffung Anfang 1995 abgegeben wurden. Er ist überzeugt, mit dem Pilotprojekt eine Lösung vorzubereiten, die den Bedürfnissen der Behinderten optimal entgegenkommt und besser ist, als der damals verlangte Einbau von Rampen in alle öffentlichen Verkehrsmittel, weil die Erweiterung des bestehenden Transportangebotes kurzfristig realisierbar, effizienter und wesentlich kostengünstiger ist. Gehbehinderten Personen wiederum kann heute mit der Beschaffung von Rollmaterial in Niederflur-Technik das Einsteigen in die öffentlichen Verkehrsmittel bequem und leicht gemacht werden.