Faire Chancen für das einheimische Gewerbe bei Submissionen
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Werner Furrer -- Die Einführung einer unübertragbaren Steuergutschrift wäre nach Auffassung des Regierungsrates kein geeignetes Mittel zur Stärkung des lokalen Gewerbes gegenüber der ausserkantonalen Konkurrenz.
In einem parlamentarischen Vorstoss ist angeregt worden, für den Fall, dass die Schweiz dem EWR oder gar der EU beitritt, zur Stärkung des lokalen Gewerbes gegenüber der ausserkantonalen Konkurrenz eine unübertragbare Steuergutschrift einzuführen. Die einheimischen Firmen könnten ihre Offerte um einen Betrag verbilligen, den sie ausdrücklich als "Steuergutschrift" bezeichnen. Dieser Betrag könnte dann während drei Jahren an den Steuern gutgeschrieben werden. Damit sollen die einheimischen Anbieter ebenfalls konkurrenzfähig werden.
Die Kostenreduktion käme zustande, weil der Staat über die Steuern einen Teil der Kosten übernehmen würde,. was einer Subventionierung entspräche.
Die Steuerpflicht ist eine Bürgerpflicht des Steuerschuldners, von der nicht mit Rücksicht auf irgendwelche vermögensrechtlichen Beziehungen zum Staat befreit werden kann. Die Bevorzugung einheimischer Unternehmen, welche einen Auftrag vom Staat erhalten, durch eine Steuergutschrift ist gegenüber andern Steuerzahlern, die diese Möglichkeit nicht haben, fragwürdig.
Ferner entstehen in der Handhabung praktische Schwierigkeiten, insbesondere bei interkantonalen oder internationalen Unternehmungen. Im übrigen hält der Regierungsrat eine solche Massnahme generell für unnötig.