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Fremdsprachige Unterlagen an Amtsstellen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Christoph Eymann LDP -- Die Amtstellen im Kanton Basel-Stadt nehmen bereits heute Unterlagen in den gängigsten Fremdsprachen an sofern sie nicht besonders kompliziert und verständlich sind.

Die Kantone bestimmen die kantonalen Amtssprachen, wobei die sprachliche Zusammensetzung der Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Eingaben in anderen als der Amtssprache dürfen allerdings das Prinzip der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit nicht beeinträchtigen.

Die Amtsstellen im Kanton Basel-Stadt verfügen bei der Entgegennahme von Unterlagen und Dokumenten bereits heute über einen Ermessensspielraum, der grosszügig gehandhabt wird. Unterlagen werden in den gängigsten Fremdsprachen angenommen, sofern sie nicht besonders kompliziert, schwierig im Verständnis oder von sehr weittragender Bedeutung sind. Die Amtsstelle muss über das nötige Personal verfügen, das die jeweilige Fremdsprache beherrscht, damit die Materie sachlich richtig verstanden werden kann.

Eine generelle Verpflichtung zur Entgegennahme von fremdsprachigen Aktenstücken lehnt der Regierungsrat indes ab. Dies nicht zuletzt aus Kostengründen, wäre doch eine vorbehaltlose Annahme mit grossem Übersetzungsaufwand verbunden.

Weitere Auskünfte

Dr. Denise Buser Tel. 267 80 55 Rechtsabteilung Justizdepartement