Gasversorgung von basellandschaftlichen Gemeinden durch die IWB
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die überarbeiteten Verträge mit mehreren Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft über die Gasversorgung durch die Industriellen Werke Basel (IWB) genehmigt.
Gemäss Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft vom 4. Februar 1991 sind Leitungsnetze für die Verteilung von Energie an Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf öffentlichem Grund einer Gemeinde erstellt und betrieben werden, konzessionspflichtig. Die Verträge müssen mit der Energiegesetzgebung übereinstimmen.
Die bestehenden Verträge zwischen den Einwohnergemeinden Aesch, Arlesheim, Augst, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Ettingen, Frenkendorf, Füllinsdorf, Lausen, Münchenstein, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Schönenbuch, Therwil und Liestal und dem Kanton Basel-Stadt sind erneuert und nun vom Regierungsrat genehmigt worden.