Gebührenerhöhung bei der Kehrichtverbrennungsanlage Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die Gebühren der Kehrichtver-brennungsanlage Basel zu erhöhen und die Verordnung über Abfallge-bühren entsprechend anzupassen.
In gemeinsamer Absprache mit dem Kanton Basel-Landschaft wird die Ver-brennungsgebühr für Siedlungsbfälle sowie Industrie- und Gewerbeabfälle per 1. Januar 1996 gemäss dem 1993 festgelegten Zeitprogramm von 155 Franken auf 185 Franken pro Tonne angehoben. Die Gebühr für Sonderab-fälle wird auf denselben Termin von 280 Franken auf 310 Franken pro Ton-ne erhöht. Die Mindestgebühr pro Lieferung sowie die Gebühr für Kleinmen-gen nicht brennbarer Abfälle aus den Haushaltungen (höchstens 80 kg) sol-len unverändert bleiben.
Der Kanton Basel-Landschaft passt die Gebühren für die Deponie Elbisgra-ben gleichzeitig und in demselben Umfang an.