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Gebührenerhöhung für die Sanität Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die von der Sanität Basel-Stadt zu erhebenden Gebühren erhöht und die Verordnung entsprechend angepasst.

Die von der Sanität Basel-Stadt zu erhebenden Gebühren für Krankentransporte und andere Leistungen werden um rund 9 % erhöht, was der seit der letzten Anpassung aufgelaufenen Teuerung entspricht.

Gleichzeitig entfallen die bisherigen Zuschläge für Transporte von und nach den Landgemeinden Riehen und Bettingen Die Gebühren werden für Leistungen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt vereinheitlicht. Dies bedingt aber eine zusätzliche Erhöhung der Grundtaxen für Krankentransporte um 3 Franken und für Leichentransporte um 6 Franken.

Die Verordnung wird im Kantonsblatt publiziert und tritt am 1. August 1995 in Kraft.

Weitere Auskünfte

Felix D. Pfammatter Tel. 268 11 44 Chef Sanität Basel-Stadt