Globalbudgets im Gesundheitswesen
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzüge Marcel Hess LDP und Carlo Binetti CVP -- Der Regierungsrat ist willens die Globalbudgetierung und das Fallpauschalensystem im Spitalbereich einzuführen. Die dafür nötigen Voraussetzungen hierzu werden zur Zeit geschaffen.
Seit mehreren Jahren arbeitet die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt mit Globalvorgaben für das jährliche Budget insgesamt wie auch für die Teilbudgets der einzelnen Departemente. Innerhalb der Departemente werden diese Globalvorgaben dann noch weiter in solche für die einzelnen Dienststellen aufgeteilt. Eine Weiterentwicklung dieses Vorgehens hin zu einem Globalbudgetsystem erscheint insbesondere bei Betrieben, bei denen ein enger Zusammenhang zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht, äusserst sinnvoll (z.B. Verkehrsbetriebe, Spitäler, Theater, Museen). Zur Überwachung und Steuerung des geordneten Betriebes ist ein gut ausgebautes und effizientes Controlling einzusetzen. Voraussetzung dafür ist ein aussagekräftiges Rechnungswesen, damit Kosten und Leistungen sachlich und zeitlich sauber abgegrenzt und verursachergerecht zugeordnet werden können.
Im Rahmen der Neuordnung des Rechnungswesens im Kanton Basel-Stadt wird dem Verwaltungscontrolling als Planungs-, Lenkungs- und Kontrollinstrument grösste Bedeutung beigemessen. Eine angemessene Dezentralisierung von Kompetenzen und Verantwortung an die einzelnen Leistungserbringer soll durch einen intensiven Prozess der Zielvereinbarung auf allen Entscheidungsebenen unseres Gemeinwesens gefördert werden. Klar formulierte, quantifizierbare Leistungsaufträge bilden dafür eine solide Basis.
Als Vorstufe zu den eigentlichen Leistungsaufträgen sind detaillierte Leistungsbeschriebe für die staatlichen Spitäler erstellt worden. Diese bestehen aus einem erklärenden Teil, der über längere Zeit gültig sein soll und in der Regel auf einem internen Leitbild aufbaut. In einem zweiten Teil wird das gegenwärtige Leistungsangebot beschrieben, das jederzeit aktualisiert werden kann.
Sobald in den Rechnungswesen der einzelnen Spitäler die Voraussetzungen gegeben sind, werden quantifizierte Leistungsaufträge erteilt. Im administrativen Bereich sind dann die Voraussetzungen für die Einführung eines Globalbudgetierungssystems vorhanden. Es fehlen dann im wesentlichen die Bereitschaftserklärungen der übrigen Partner im Entscheidungs-, Leitungs- und Finanzierungsbereich zu diesem für Staatsbetriebe neuen Führungsverhalten.
Die Einführung von Fallpauschalen, nämlich die Verrechnung von Standardkosten, die im Rahmen einer wirksamen und wirtschaftlichen Behandlung eines spezifischen Diagnosefalls durchschnittlich entstehen, als Teil der Globalbudgetierung ist Ziel des Regierungsrates. Die organisatorischen und administrativen Voraussetzungen dazu sind bei den staatlichen und privaten Spitälern in die Wege geleitet worden. Im kürzliche genehmigten Privatspitäler-Vertrag war ursprünglich vorgesehen, bereits ab 1.1.1995 ein Abgeltungssystem mit Fallpauschalen einzuführen; es zeigte sich dann aber, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierzu auch bei den Privatspitälern noch fehlen. Allerdings ist die Bereitschaft zu einem Systemwechsel bei den Verantwortlichen der Privatspitäler vorhanden, weshalb ein solcher Schritt auch später erfolgen kann, auch während der Vertragsdauer der gegenwärtigen Vereinbarung.
Nun wäre es wünschbar, wenn sich die übrigen Partner im Gesundheitsbereich dieser Entwicklung anschlössen.