Hegenheimerquartier - Massnahmen zugunsten des Zweiradverkehrs
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat aus dem entsprechenden Rahmenkredit weitere Tranchen von insgesamt 192 Millionen Franken für verschiedene Massnahmen zugunsten des Velo- und Motorfahrrad-Verkehrs bewilligt.
Birs-/Lehenmattstrasse: In der Lehenmattstrasse zwischen Baldegger- und Stadionstrasse, in der Baldeggerstrasse zwischen Zürcher- und Lehenmattstrasse, sowie in der Birsstrasse zwischen Stadionstrasse und Nasenweg soll ein Radstreifen in Fahrtrichtung der bereits bestehenden Einbahnen markiert werden. Dafür entstehen Kosten von 10'000 Franken.
Grenzacherstrasse: In der Grenzacherstrasse zwischen Peter Rot-Strasse und Rankhof sollen Radstreifen eingerichtet und neue Mittelinseln, mit Bäumen bepflanzt, erstellt werden. Dafür wurde ein Kredit von 760'000 Franken bewilligt. Ausgenommen von diesen Massnahmen bleibt vorläufig der Knoten Schwarzwaldstrasse/Grenzacherstrasse, für den die Planung noch nicht abgeschlossen ist.
Hegenheimer-/Belforterstrasse: Die Hegenheimerstrasse zwischen Spalenring und Luzernerring wird zur Velo-/Mofa-Route bestimmt und mit einem Lastenwagenfahrverbot signalisiert. Zur Lenkung des aus der Hegenheimerstrasse abgedrängten Lastwagenverkehrs wird bei der Verzweigung Rufacherstrasse/Ahornstrasse das Trottoir vorgezogen. In der äusseren Hegenheimerstrasse, zwischen Luzernerring und Belforterstrasse, sollen vor allem an der Kreuzung mit der Belforter-/Theodor-Herzl-Strasse verschiedene bauliche Massnahmen zur Verkehrssicherheit beitragen. In der Belforterstrasse soll beidseitig ein Radstreifen realisiert werden. Die bestehende Fusswegverbindung zwischen der Welschmattstrasse und der Felsplattenstrasse (Bachgrabenpromenade) wird etwas verbreitert und für Velos, nicht aber für Mofas, geöffnet. Für diese Massnahmen steht ein Kredit von 360'000 Franken zur Verfügung.
Gleichzeitig mit den Velo-/Mofa-Massnahmen wird der Unter- und Oberbau der Hegenheimerstrasse zwischen Luzernerring und Belforterstrasse erneuert. Der Kredit für diese gebundene Ausgabe beträgt 790'000 Franken.